BGH-Entscheidung zur Namensnennung von Prominenten in der Werbung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat jüngst in zwei Fällen entschieden, in denen die Namen prominenter Personen des öffentlichen Lebens zu Werbezwecken von der Zigarettenmarke „Lucky Strike“ verwendet worden waren. In einem der beiden Fälle wurde in einer Werbeanzeige mit einer zerdrückten Zigarettenschachtel und der Überschrift „War das Ernst? Oder August?“ geworben,