Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein (Einladung/Programm).
Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung stehen aktuelle Fragen rund um Wettbewerb und Lauterkeit im Fokus. Sowohl das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene neue, stark europäisch beeinflusste Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch Überlegungen zu den ethischen Grundlagen eines freien Wettbewerbs und seines Ordnungsrahmens sind Gegenstand der diesjährigen Jahrestagung der Wettbewerbszentrale:
Mit Herrn Prof. Dr. Dr. Otfried Höffe konnte die Wettbewerbszentrale einen der wohl bedeutendsten deutschen Philosophen der Gegenwart für die Mitgliederversammlung gewinnen. Prof. Höffe leitet das Philosophische Seminar an der Universität Tübingen und befasst sich gerade in jüngster Zeit immer wieder intensiv mit Fragen der Ethik sowie der Rolle von Recht, Staat und Politik – dies insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Globalisierung. Er hat sich unter anderem für Wettbewerb und Eigenverantwortung des Individuums auch in der Gestaltung des fürsorgenden Sozialstaats ausgesprochen. Freier Wettbewerb bedingt nach Höffe aber einen funktionierenden Ordnungsrahmen, der auch die Lauterkeit im Geschäftsverkehr gewährleistet. Prof. Höffe wird unseren Gästen seine Überlegungen zum Thema „Lauterkeit und soziale Verantwortung im Wettbewerb“ in seinem Gastvortrag präsentieren.
Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren wird sich in seinem anschließenden Vortrag den Auswirkungen des neuen UWG widmen. Herr Prof. Hoeren leitet das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er ist Herausgeber und Mitautor zahlreicher Bücher und Kommentare zum Recht der neuen Medien wie auch zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Neben seiner Eigenschaft als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich Prof. Hoeren mit verschiedenen EU-Forschungsprojekten zum Recht der neuen Medien. Nachdem die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die ausdrücklich nur Geschäftspraktiken im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern reguliert, in das neue UWG umgesetzt worden ist, geht Herr Prof. Hoeren der für die Wirtschaft wichtigen Frage nach, ob und welchen Einfluss die EU-basierten Verbraucherschutzvorschriften des neuen UWG auf den Geschäftsverkehr im Verhältnis zwischen Unternehmen (b2b) haben. Sein Vortrag im Rahmen der Mitgliederversammlung lautet: „UWG und freier Wettbewerb – Auswirkungen des neuen Lauterkeitsrechts für Business-to-business“.
Weiterführende Informationen:
Einladung/Programm zur Mitgliederversammlung (pdf-Dokument) >>
Antwortkarte (pdf-Dokument) >>
Prof. Dr. Dr. Otfried Höffe, Philosophisches Seminar der Eberhard Karls Universität Tübingen >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Landgericht Frankfurt a. M. untersagt Werbung für Vermittlung von Handwerksleistungen als irreführend
-
BGH: Händedesinfektionsmittel darf nicht mit „hautfreundlich“ beworben werden
-
BGH verhandelt über Klage der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung von Amazon
-
EuGH: Mitbewerber sind klagebefugt nach DS-GVO
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen