BGH: Pharmazeutischer Großhandel darf Apotheken kein Skonto gewähren
Dürfen im Geschäftsverkehr zwischen pharmazeutischem Großhandel und Apotheken auf die den Apotheken in Rechnung gestellten
Dürfen im Geschäftsverkehr zwischen pharmazeutischem Großhandel und Apotheken auf die den Apotheken in Rechnung gestellten
Dürfen im Geschäftsverkehr zwischen pharmazeutischem Großhandel und Apotheken auf die den Apotheken in Rechnung gestellten
Dürfen im Geschäftsverkehr zwischen pharmazeutischem Großhandel und Apotheken auf die den Apotheken in Rechnung gestellten Preise Skonti gewährt werden?
Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
In einem jüngst veröffentlichten Urteil vom Oktober vergangenen Jahres hat sich der Bundesgerichtshof zur Vereinbarkeit des heilmittelwerberechtlichen Pflichthinweises „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ mit Verfassungsrecht sowie vorrangig anzuwendendem Gemeinschaftsrecht geäußert.
Muss in einer Fernsehwerbung ein wesentlicher aufklärender Hinweis, z. B. über Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des beworbenen Produkts, schriftlich eingeblendet und sprachlich übertragen werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngst veröffentlichten Fall u. a. klargestellt, dass bei einer Fernsehwerbung ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis
Muss in einer Fernsehwerbung ein wesentlicher aufklärender Hinweis, z. B. über Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des beworbenen Produkts, schriftlich eingeblendet und sprachlich übertragen werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngst veröffentlichten Fall u. a. klargestellt, dass bei einer Fernsehwerbung ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil entschieden, dass in der Werbung für ein Arzneimittel mit den (überwiegend positiven) Ergebnissen einer Konsumentenbefragung geworben werden darf, sofern die Hinweise nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen (Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 94/02). Der BGH setzt damit die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
Das Oberlandesgericht Köln hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil entschieden, dass die Bezeichnung eines Schmerzmittels mit „W Dolo Extra 25 mg“ irreführend ist. Ein Wettbewerber des beklagten Unternehmens hatte beanstandet, dass die Verwendung des Bezeichnungsbestandteils „Extra“ unzulässig sei, weil das so beworbene Produkt gegenüber dem Basisprodukt „W Dolo 12,5 mg“ keinen Vorteil biete,
Das Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel könnte zukünftig gelockert werden: Medienberichten zur Folge plant die EU-Kommission, im Herbst einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, wonach in der EU zukünftig auch über verschreibungspflichtige Medikamente öffentlich informiert werden darf.