Handwerk

Das Handwerk ist bis heute unentbehrlich. 

Auch hier herrscht Wettbewerb bei dem diverse Regeln zu berücksichtigen sind.

Schwerpunktbereich

Das Handwerk ist laufend gefordert, auf komplexe Veränderungen der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und neue Märkte mit langfristigem Erfolg zu erschließen. Handwerksbetriebe müssen sich dazu in einem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewähren. Auch das Handwerk und dessen Unternehmenskonzepte sind stets im Wandel und werden digitaler

Zur neuen Kundengewinnung ist Werbung meistens unerlässlich. Dabei geht es um die Bekämpfung des Fachkräftemangels, bei dem nicht selten auf digitale Konzepte zurückgegriffen wird oder sogar auf „Handwerks-Influencer“. Die Werbung findet ihre Grenzen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Werbung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks ist überhaupt nur zulässig, wenn eine Eintragung in der Handwerksrolle besteht. Dabei ist die Abgrenzung der handwerklichen Berufsbilder und sog. handwerksähnlichen Gewerben komplex. Nicht zuletzt unterliegt auch das Reisegewerbe besonderen Regeln, die wettbewerbsrechtlich von Bedeutung sind. Wann wird eine ausgeübte Tätigkeit handwerksmäßig betrieben und umfasst Tätigkeiten, um deren Ausübung besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind? Wann liegt ein handwerksähnliches oder ein handwerksfreies Gewerbe vor? Dabei spielen auch sicherheitsrelevante und umweltrechtliche Aspekte eine Rolle – auch etwas im Rahmen der sog. Energiewende.

Die Rahmenbedingungen für das Handwerk lassen sich neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO), der Preisangabenverordnung (PAngV) und der aktuellen Rechtsprechung herleiten.

Fragen Sie uns, worauf das Handwerk achten muss. Wir kennen uns aus und unterstützen unsere Mitglieder gern.

Ihre Ansprechpersonen

Marvin Dinges

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg
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Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Ferdinandstraße 6 
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OLG Karlsruhe: Keine Werbung mit Terminvereinbarung im Reisegewerbe – Handwerksordnung (HwO) als Marktverhaltensregel

Darf ein „mobiler Friseur“ im Reisegewerbe Kunden auffordern, Termine zu vereinbaren? Mit dieser Frage nach Grenzen der Werbung im Reisegewerbe hat sich das OLG Karlsruhe befasst. Die Entscheidung:  Kunden zur Terminvereinbarung im Reisegewerbe aufzufordern ist in der Gestalt nicht zulässig…

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LG Mannheim: Verstoß durch irreführende Bezeichnung eines Schornsteinfegers

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Mannheim entschieden, dass ein Schornsteinfeger sich in anwaltlichen Forderungsschreiben nicht als „Bez. Schornsteinfegermeister“ oder „Bezirksschornsteinfegermeister“ bezeichnen lassen darf (Urteil v. 11.01.2024, Az. 25 O 22/23, nicht rechtskräftig).Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter…

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EU-Parlament und Rat einigen sich auf Recht zur Reparatur – und neue Informationspflichten

In der Nacht zum Freitag sind die Verhandlungen auf EU-Ebene über ein Verbraucherrecht auf Reparatur zu einem Ergebnis gelangt: Hersteller bestimmter Produkte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger oder Handys, sollen diese in Zukunft auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren müssen.…

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Energiewende – Wettbewerbszentrale beanstandet Green Claims und andere Werbeaussagen für Gebäude- und Energietechnik als irreführend

Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell 11 Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Aktuell boomt die Nachfrage nach diesen erneuerbaren Energien…

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Bestellungstenor und Trennungsgebot begrenzen die Werbung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass es Werbebeschränkungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wegen des Bestellungstenors und des Trennungsgebots gibt

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Eingriffe in die Fahrzeugelektronik bleiben den Betrieben vorbehalten, die mit dem Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind

LG Stuttgart (Urteil vom 12.12.2019, Az. 11 O 334/19) und OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 29.04.2020, Az. 2 U 10/20) bestätigen Auffassung der Wettbewerbszentrale.

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