Lebensmittel, Händler und Produzenten
Fragen zu Werbung und Kennzeichnung
Schwerpunktbereich
Dieser Schwerpunktbereich befasst sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um die Werbung für Lebensmittel. Hierzu gehören auch Getränke wie Bier, Wein und Spirituosen. „Lebensmittelrecht“ ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften, die – angefangen von der Aromen-Verordnung bis zur Zuckerarten-Verordnung – Bestimmungen für die einzelnen Lebensmittel und den Umgang mit ihnen enthalten. Die großen Themenkomplexe im Lebensmittelrecht sind u. a. die Lebensmittelkennzeichnung sowie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Zusätzlich dürfen auch in Bezug auf Lebensmittel Angaben, wie beispielsweise zu deren Herkunft, nicht irreführend sein. Darüber hinaus gibt es besondere Vorschriften zu spezifischen Lebensmitteln. Hierzu gehören beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, neuartige Lebensmittel (Novel Foods), Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen (früher „diätetische Lebensmittel“), angereicherte Lebensmittel (Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln nach der Anreicherungsverordnung) und genetisch veränderte Organismen. Auch bei der Vermarktung von Getränken sind neben den allgemeinen Regelungen spezielle Vorschriften anzuwenden.
Allgemeine Vorgaben (beispielsweise zu Preisangaben) sind auch beim Vertrieb von Lebensmitteln einzuhalten und damit auch im Lebensmittelhandel relevant.
Sie sehen, hier gibt es einen großen bunten Strauß an Vorschriften zu beachten. Diese werden ausgelegt und ergänzt durch die Rechtsprechung. Wir haben hier den Überblick und informieren Sie gern.
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