LG Kiel: „Gesamtpreis inkl. PlusGarantie*“ ist wettbewerbswidrig
Nach Ansicht des Landgericht Kiel (LG Kiel, Urteil vom 25.01.2024, Az. 6 O 86/23 –
Nach Ansicht des Landgericht Kiel (LG Kiel, Urteil vom 25.01.2024, Az. 6 O 86/23 –
Mit dem jüngsten Online-Seminar zur Preisangabenverordnung lieferte die Wettbewerbszentrale am 14.05.2024 wichtiges Basiswissen zur lauteren
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Werbung für eine beschichtete Bratpfanne mit einer zehnjährigen
Auf Klage der Wettbewerbszentrale hat das LG Amberg eine Grundsatzentscheidung zur Frage getroffen, wie Preisermäßigungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass Unternehmen ihrer Kundschaft eine „Zufriedenheitsgarantie“ anbieten dürfen, die lebenslang gilt
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Juli 2023 – I ZR 144/22 entschieden, die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Geschäfts im Zweibrücken Fashion Outlet Center hänge davon ab, ob
Das LG Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Herstellerin von Blumentöpfen untersagt, gegenüber Verbrauchern für Blumentöpfe eine Garantieerklärung abzugeben, ohne dabei Angaben dazu zu machen, wie der Verbraucher die Garantie geltend machen kann und
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einen unzulässigen Medienbruch darstellt, wenn ein Möbelhändler eine Sonderaktion in einem Werbeflyer ankündigt und davon Ausnahmen vornimmt, die Verbraucher in Prospekten suchen müssen, die auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar sind (Urteil vom 05.11.2019, Az. I-4 U 11/19).
Nach einer Entscheidung des LG Dortmund ist es irreführend, wenn ein Möbelhändler mit der blickfangmäßig hervorgehobenen Angabe „20% auf Alles ohne Wenn und Aber“ wirbt, über einen Sternchenhinweis die Preisreduzierung für bestimmte Artikel jedoch ausschließt (Urteil v. 31.10.2018, Az. 20 O 22/18, n. rkr.).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung mit Sternchenhinweisen zu werben, in denen es heißt: „ausgenommen Werbeware“ sowie „ausgenommen in Prospekten und Anzeigen beworbene Waren“ (Urteil vom 24.10.2007, Az. 6 U 68/07). Die von dem beklagten Möbelhandelsunternehmen gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.