Home Weitere Themen Kartellrecht

Kartellrecht

BGH: Kein Per se-Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen im selektiven Vertriebssystem – Entscheidung des Kartellsenats zum „Vertriebssystem 1.0“ des Sportartikelherstellers ASICS

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein pauschales Verbot, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen, im selektiven Vertriebssystem unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17). Der Sportartikelhersteller ASICS hatte eine entsprechende Klausel in die Verträge seines „Vertriebssystem 1.0“ aufgenommen.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems den Verkauf bei Amazon untersagen

Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).

Zum Sachverhalt

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):

Verfahren wegen vertikaler Preisbindung – BGH verhandelt über Revision der Wettbewerbszentrale im Prozess gegen Almased

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 17. Oktober 2017 über die Revision der Wettbewerbszentrale in dem Verfahren gegen die Firma Almased Wellness GmbH (BGH, Az. KZR 56/16). Das OLG Celle hatte in der Vorinstanz die Klage abgewiesen, allerdings die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dies holte der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale nach

Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“

Das Bundeskartellamt legte am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit das Dokument „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ vor. Es beinhaltet die Grundzüge des kartellrechtlichen Verbotes der vertikalen Preisbindung und zeigt Spielräume sowie die Grenzen unternehmerischen Handels auf. Fallbeispiele aus dem Lebensmittelbereich veranschaulichen die rechtlichen Grenzfälle. Das Papier dient aber auch Unternehmen anderer Branchen als Leitfaden, sich über kartellrechtliche Fragen der vertikalen Preisbindung zu informieren.

Generalanwalt beim EuGH: Ausschluss des Vertriebs von Luxus- und Prestigewaren über Internetplattformen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Das Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Internetplattformen wie Amazon oder eBay, das der Hersteller seinen autorisierten Händlern vertraglich auferlegt, kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Verfahren ( Pressemitteilung des EuGH Nr. 89/17 vom 26.07.2017 >>). Es geht um die Frage, ob der Hersteller von Luxuskosmetik den Händlern seines selektiven Vertriebssystems untersagen darf, die Waren im Internet über Drittunternehmen zu vertreiben, die nach außen erkennbar vom Hersteller nicht autorisiert sind (Schlussanträge vom 26.07.2017, Az. C-230/16).

9. GWB-Novelle in Kraft – Anpassungen im Bereich Missbrauchsaufsicht, Schadensersatzrecht und Fusionskontrolle

Die 9. GWB-Novelle bringt einige Änderungen mit sich, wobei die Gesetzesänderungen ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Neben Anpassungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle an die Anforderungen der digitalen Welt gibt es auch Änderungen bei den Bestimmungen zum Schadensersatz, die aus einer Umsetzung des EU-Kartellschadensersatzrechts resultieren. Außerdem sind neue Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich der Durchsetzung eines wirtschaftlichen Verbraucherschutzes vorgesehen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de