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Krankenkassen: Neue Werbeargumente als irreführend untersagt

Der Start des Gesundheitsfonds am 01.01.2009 hat die Werbung der gesetzlichen Krankenversicherungen nachhaltig verändert. Das zentrale Werbeargument „Beitragshöhe“ ist durch die gesetzliche Vereinheitlichung auf 15,5 % weggefallen. Die so erschwerte Beitragswerbung hat eine Verschiebung des Fokus auf andere, neue werberelevante Merkmale und Angebote zur Folge, wie die bei der Wettbewerbszentrale eingehenden Beschwerden zeigen.

Gesundheitsfonds als Basis für unlautere Marketingslogans – Wettbewerbszentrale rät Krankenkassen zur Vorsicht bei Werbung mit „einheitlichem Beitragssatz“

Krankenkassen sollten Werbung mit einem „einheitlichen Beitragssatz“ vor Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich genau überprüfen lassen. Das empfiehlt die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass. Bei der Wettbewerbszentrale gehen derzeit vermehrt Beschwerden über die Werbeaussagen von Krankenkassen ein, die sich auf nach der Gesundheitsreform zukünftig zu erhebende einheitliche Beitragssätze der Krankenkassen beziehen.

Bonus-Gewährung von Apotheker an Kunden ist keine Angelegenheit der Krankenkasse – Bundesgerichtshof bejaht erneut Zivilrechtsweg

Der Bundesgerichtshof hat mit erst jetzt veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen eines Apothekers gegenüber seinen Kunden von den Zivilgerichten zu überprüfen sind (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. I ZB 8/07). Die beklagte Apotheke, eine niederländische Versandhandelsapotheke, hatte Kassenpatienten einen Bonus in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung bei Einreichung eines Rezeptes angekündigt.

Krankenkassenwerbung „Festzuschuss verdoppeln“ für Zuzahlung bei Zahnersatz irreführend

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 5.7.2007 (Az. 1HK O 5936/06 – nicht rechtskräftig) eine private Krankenversicherung zur Unterlassung zweier Werbeaussagen verurteilt. Die Krankenversicherung hatte mit den Aussagen „Festzuschuss verdoppeln“ und „Verdoppeln Sie jetzt Ihren Festzuschuss…“ für eine Zahnergänzungs-Versicherung geworben. Jedoch wurde tatsächlich nur die Differenz zwischen dem Festzuschuss der Krankenkasse und dem Rechnungsbetrag im Rahmen dieser Zahnzusatzversicherung erstattet.

Krankenkassenwerbung kann weiterhin von Zivilgerichten überprüft werden – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung durch den Bundesgerichtshof –

Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Beschluss vom 9. November 2006 (Az. BGH I ZB 28/06), der erst jetzt veröffentlicht wurde, entschieden, dass Wettbewerbsverbände und private Krankenkassen auch weiterhin gegen unzulässige Krankenkassenwerbung vorgehen können.

Wettbewerbszentrale für fairen Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen – Wettbewerbszentrale unterstützt Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden

Die Wettbewerbszentrale befürchtet nach der Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes, dass in Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein effektiver Rechtsschutz gegen Wettbewerbsverletzungen durch gesetzliche Krankenkassen, etwa auch gegen irreführende Werbung gegenüber den Versicherten, nicht mehr gegeben ist.

Unternehmer darf seinen Angestellten Krankenkasse nicht vorschreiben -Wettbewerbszentrale beanstandet entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag

Ein Unternehmer darf Angestellten nicht vorschreiben, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Das Landgericht Nürnberg untersagte daher auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Arbeitgeber, bereits in den Arbeitsverträgen die Mitgliedschaft in der AOK Bayern festzuschreiben

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