LG Bochum zur Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“
In einem von der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Bochum geführten Verfahren ging es um die
In einem von der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Bochum geführten Verfahren ging es um die
Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurts nicht irreführend (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2023, Az. 6 U 4/23). Das gab das OLG am 31.05.2023 in einer Pressemitteilung bekannt.
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG München I mit Urteil vom heutigen Tag einen Verlag verurteilt, es zu unterlassen, Ärztinnen und Ärzten Siegel zu Werbezwecken anzubieten oder zur Verfügung zu stellen,
Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einen Hautarzt verurteilt,
Die Werbung einer Zahnärztin mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ ist nicht irreführend. Das hat der BGH mit jetzt veröffentlichtem Urteil entschieden
Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband erlassen (Entscheidung vom 07.04.2009, Az. 11HK O 6351/09 – nicht rechtskräftig). Gegenstand ist eine vom Bayerischen Hausärzteverband an seine Mitglieder herausgegebene Patienteninformation, mit der nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Patienten zum Wechsel in die AOK veranlasst werden sollten. Das Gericht hat nun dem Hausärzteverband untersagt, seinen Mitgliedern eine derartige Patienteninfo zur Verfügung zu stellen.
Gestern trat mit dem neu eingefügten § 128 SGB V eine umfassende neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft. Ausgangspunkt waren deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Kooperation zwischen Fachärzten und Betrieben der Gesundheitshandwerke, insbesondere aus dem Bereich der Hörgeräteakustik und Orthopädie-Technik. Hierbei ging es um finanzielle Zuwendungen,
Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.
Unzulässige Zuweisungspraktiken zwischen Augenärzten und Augenoptikern können für die betroffenen Personen und Betriebe bei Mehrfachverstößen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Landgericht München I hatte jüngst in einem Ordnungsmittelverfahren der Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen 1HK O 13718/07 darüber zu befinden, wie es sich mit entsprechenden Zuweisungspraktiken eines Augenarztes an eine Augenoptikerin verhält.