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Wettbewerbszentrale erwirkt einstweilige Verfügung gegen Bayerischen Hausärzteverband – Grenzen einer legitimen Information über den Stand der Verhandlungen zu Hausarztverträgen überschritten

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband erlassen (Entscheidung vom 07.04.2009, Az. 11HK O 6351/09 – nicht rechtskräftig). Gegenstand ist eine vom Bayerischen Hausärzteverband an seine Mitglieder herausgegebene Patienteninformation, mit der nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Patienten zum Wechsel in die AOK veranlasst werden sollten. Das Gericht hat nun dem Hausärzteverband untersagt, seinen Mitgliedern eine derartige Patienteninfo zur Verfügung zu stellen.

Restriktive Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft

Gestern trat mit dem neu eingefügten § 128 SGB V eine umfassende neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft. Ausgangspunkt waren deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Kooperation zwischen Fachärzten und Betrieben der Gesundheitshandwerke, insbesondere aus dem Bereich der Hörgeräteakustik und Orthopädie-Technik. Hierbei ging es um finanzielle Zuwendungen,

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Verlosung von Schönheitsoperation – Veranstalter verpflichten sich zur Unterlassung der beworbenen Aktion

Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.

Kein Ehegattenprivileg bei Kooperation zwischen Augenarzt und Augenoptikerin

Unzulässige Zuweisungspraktiken zwischen Augenärzten und Augenoptikern können für die betroffenen Personen und Betriebe bei Mehrfachverstößen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Landgericht München I hatte jüngst in einem Ordnungsmittelverfahren der Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen 1HK O 13718/07 darüber zu befinden, wie es sich mit entsprechenden Zuweisungspraktiken eines Augenarztes an eine Augenoptikerin verhält.

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