EU-Generalanwalt hält Fremdbesitzverbot bei Apotheken für zulässig
Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot dürfen Apotheken nur von zugelassenen Apothekern geführt werden. Dies müsse sowohl für den Besitz als auch den Betrieb von Apotheken gelten. Die in Deutschland und Italien geltenden Vorschriften, wonach der Besitz und der Betrieb von Apotheken den Apothekern vorbehalten ist, sind nach seiner Ansicht gerechtfertigt.