Urteil des Bundesgerichtshofs zu aufklärenden Hinweisen in Fernsehwerbung – Wesentliche Informationen können auch durch nur eingeblendete Hinweise gegeben werden
Muss in einer Fernsehwerbung ein wesentlicher aufklärender Hinweis, z. B. über Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des beworbenen Produkts, schriftlich eingeblendet und sprachlich übertragen werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngst veröffentlichten Fall u. a. klargestellt, dass bei einer Fernsehwerbung ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis