Home Handel & Konsumgüter Drogeriemärkte/-produkte

Drogeriemärkte/-produkte

Kooperation zwischen dm-Drogerien und Versandapotheke zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13.03.2008 entschieden, dass dm-Drogeriemärkte einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Kooperation mit einer Versandapotheke unterhalten dürfen (Az. 3 C 27/07). Damit bestätigt es die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2006, das dieses Vertriebskonzept für apotheken- und arzneimittelrechtskonform hielt.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de