Wettbewerbszentrale klagt gegen Augenscreening in dm-Filialen
Die Wettbewerbszentrale möchte vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe klären lassen, ob das bei dm
Die Wettbewerbszentrale möchte vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe klären lassen, ob das bei dm
Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Werbung eines Online-Händlers für ein vermeintliches Sonderangebot als wettbewerbswidrig beanstandet.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbeaussagen „Sanft zur
Der Bundesgerichtshof hat heute in dem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale gegen eine Drogeriemarkt-Kette entschieden, dass die
Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich gegenüber einem international bekannten Kosmetikunternehmen die im Blickfang stehende Werbeaussage „Umfassender
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Drogeriemarkt-Kette hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Drogeriemarkt-Kette wird der Europäische Gerichtshof (EuGH)
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13.03.2008 entschieden, dass dm-Drogeriemärkte einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Kooperation mit einer Versandapotheke unterhalten dürfen (Az. 3 C 27/07). Damit bestätigt es die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2006, das dieses Vertriebskonzept für apotheken- und arzneimittelrechtskonform hielt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil (Urteil vom 21.03.2007, Az. I ZR 184/03) klar gestellt, dass die Gegenüberstellung der von dem Werbenden selbst fest gesetzten Preise für Artikel seiner Hausmarke und Markenartikel anderer Hersteller in einem Werbevergleich für sich genommen keine unzulässige vergleichende Werbung darstellt.
Mit heute veröffentlichtem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.03.2007, Az. I ZR 184/03) klar, dass die Gegenüberstellung der von dem Werbenden selbst fest gesetzten Preise für Artikel seiner Hausmarke und Markenartikel anderer Hersteller in einem Werbevergleich für sich genommen keine unzulässige vergleichende Werbung darstellt.
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