Drogeriemärkte/-produkte

Bundesgerichtshof: Gegenüberstellung von selbst festgelegten Preisen für Eigenmarken-Produkte und Markenartikel anderer Hersteller keine unlautere vergleichende Werbung

Mit heute veröffentlichtem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.03.2007, Az. I ZR 184/03) klar, dass die Gegenüberstellung der von dem Werbenden selbst fest gesetzten Preise für Artikel seiner Hausmarke und Markenartikel anderer Hersteller in einem Werbevergleich für sich genommen keine unzulässige vergleichende Werbung darstellt.

Verkauf unter Einstandspreis – Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen die Drogeriemarktkette Rossmann

Das Bundeskartellamt hat gestern mitgeteilt, gegen Rossmann Bußgelder in Höhe von 300.000,– Euro wegen Verkaufs diverser Artikel unter dem eigenen Einstandspreis verhängt zu haben. Im Jahr 2005 seien insgesamt 55 Produkte zu Preisen angeboten worden, die deutlich unter dem eigenen Einstandspreis gelegen hätten.

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