Kosmetik

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Kosmetikerin darf sich nicht als „para.med. Therapeutin für Hautgesundheit“ bezeichnen – Urteil Landgericht Heilbronn rechtskräftig

Das Landgericht Heilbronn hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale eine Kosmetikerin verurteilt, sich zukünftig nicht mehr als „para. med. Therapeutin für Hautgesundheit“ zu bezeichnen (LG Heilbronn, Urteil vom 28.09.2017, Az. 21 O 45/17, vgl. News vom 01.11.201 >>). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem auch der Senat

Zu den Anforderungen an eine „natürliche“ Deocreme

Das Landgericht Heidelberg hat die Betreiberin eines Online-Shops, die sich auf Kosmetik spezialisiert hat, verurteilt, eine Deocreme nicht mehr als „natürlich“ zu bewerben, sofern die Creme einen synthetischen Stoff enthält. Darüber hinaus muss die Shop-Betreiberin – wenn sie auf ein Testurteil „sehr gut“ verweist – die Prüfkriterien nennen und mitteilen, welche Produkte konkret getestet wurden (Landgericht Heidelberg, Anerkenntnisurteil vom 12.03.2018, Az. 12 O 4/18 KfH).

„Award“ für eine Creme muss erläutert werden – LG Aachen fordert die gleichen Informationen wie bei Tests und Auszeichnungen

Das Landgericht Aachen hat ein Kosmetikunternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem Testergebnis zu werben, ohne dem Verbraucher bereits in der Werbung selbst die Testkriterien zu erläutern oder ihm zumindest eine Fundstelle zu nennen, unter der er die Testkriterien finden kann (Landgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2018, Az. 42 O 118/17, nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen hatte für eine Tagescreme mit dem Hinweis geworben „Spa Diamond Winner 2017“ in der Kategorie „Beauty Anti-Aging“.

Bundesgerichtshof erlaubt Beiersdorf übergroße Umverpackungen für kleine Creme-Tiegel – BGH: Verbraucher orientieren sich nicht derart an der Verpackungsgröße, dass sie über die tatsächliche Füllmenge irregeführt würden –

Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Beiersdorf um die Gestaltung einer Cremeverpackung dem Unternehmen Recht gegeben. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor (BGH, Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16). Der BGH führt darin aus, dass der Kunde weder über die Füllmenge noch die Größe des in der Verpackung enthaltenen Tiegels getäuscht werde.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

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