Die Wettbewerbszentrale möchte gerichtlich klären lassen, ob das bei dm angebotene Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig ist. In vier ausgewählten Filialen kooperiert die Kette mit dem Unternehmen Skleo Health GmbH und bietet das Screening dort an.
Die entsprechenden Klagen vor den Landgerichten Karlsruhe und Düsseldorf hat der Verband nunmehr bei den Gerichten eingereicht.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 27.10.2025.
Weiterführende Informationen
F 14 0134/25, F 14 0151/25
nas
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