EuGH zu Facebook-Fanpage: Auch Betreiber einer Fanpage sind für die Datenverarbeitung (mit) verantwortlich
Der EuGH hat mit heutigem Urteil entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist (Rs. C-210-16). Die Entscheidung betrifft die Facebookseiten (Fanpages), die man als Fan „liken“ kann, die keine privaten Facebook-Profile darstellen. Der EuGH sieht sowohl den Betreiber einer solchen Fanpage als auch Facebook in der Verantwortlichkeit, den Schutz personenbezogener Daten zu beachten.