Suzuki täuscht über Lederausstattung
Bei dem Modell „Vitara“ bewarb Suzuki die Innenausstattung mit „Veloursledersitze“ und beim „Vitara S“ mit „Veloursledersitze mit roten Ziernähten“, wie nachstehend abgebildet:
Bei dem Modell „Vitara“ bewarb Suzuki die Innenausstattung mit „Veloursledersitze“ und beim „Vitara S“ mit „Veloursledersitze mit roten Ziernähten“, wie nachstehend abgebildet:
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der APE Ptacek Engineering GmbH fand am 8. Mai 2018 zum 18. Mal das cartv FORUM unter dem Motto EINFACH MACHEN!!! statt.
Etwa 200 Gäste aus der Sachverständigenbranche (Vertreter von Sachverständigenbüros/–organisationen, Prüforganisationen, Fachverbänden, Dienstleistern, Autohäusern, Versicherern usw.) waren der Einladung nach München gefolgt.
Ein Fahrschulunternehmen in Nordrhein-Westfalen, das mehrere Fahrschulen betreibt, bewarb im Rahmen des Internetauftrittes den Einsatz eines Fahrsimulators mit verschiedenen Hinweisen zu den Vorteilen eines solchen Gerätes. Bei den aufgezählten Vorteilen hieß es dazu dann „Weniger Praxis Fahrstunden und ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr!“
Eine Autohändlerin, die bei dem Hersteller Škoda als „Servicepartner“ gelistet ist, bot den Verkauf von Neuwagen der Marke Škoda unter anderem auf der eigenen Homepage an. Außerdem hatte die Händlerin über die Google-Suche auf die Homepage der Škoda Auto Deutschland GmbH verwiesen:
Am 20. Februar 2018 fand in Frankfurt am Main das diesjährige Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale statt. Vertreter von Automobilherstellern, Zulieferunternehmen, Autohäusern, Prüforganisationen waren ebenso anwesend wie im Automobilsektor tätige Rechtsanwälte aus Kanzleien und von Verbänden.
Das dritte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale, Büro München) eröffnet. Er begrüßte die Teilnehmer, stellte die Referenten vor und gab einen kleinen Einblick in die seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 andauernden öffentlichen Angriffe auf die Automobilbranche in der Presse und den sozialen Medien. Alsdann moderierte er das Programm.
Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,
Aus aktuellem Anlass weist die Wettbewerbszentrale erneut daraufhin, dass für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich keine Werbeaussagen verwendet werden dürfen, deren Richtigkeit nicht belegt werden kann.
In drei Fällen erhielt die Wettbewerbszentrale aktuell Beschwerden darüber, dass Fahrschulunternehmer den Einsatz dieser Geräte in ihren Internettauftritten bewarben mit Aussagen, die den Eindruck erwecken, die Übungsstunden auf dem Simulator könnten Teile der praktischen Fahrausbildung ersetzen.
Der britische Automobilhersteller Bentley hat gegenüber der Wettbewerbszentrale erklärt, seine Media-Agentur, die Kreativ-Agentur und die lokalen Marketingteams davon in Kenntnis gesetzt zu haben, dass künftig in Deutschland sowohl in der Print- als auch in der Digitalwerbung die Leistungsangaben der Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen werden.
Das Landgericht München I hat einer Fahrschule mit Anerkenntnisurteil vom 27.11.2017 die Werbung mit einem Gesamtpreis untersagt (LG München I, Urteil vom 27.11.2017, Az. 1 HK O 10355/17). Der Fahrschulunternehmer hatte im Internet zwar die Kosten der Führerscheinausbildung einzeln aufgeschlüsselt, dann aber im Rahmen einer Zusammenrechnung einen so genannten „Vergleichspreis“ in Höhe von 1.999 € ausgewiesen.
Die Wettbewerbszentrale sah darin die unzulässige Ankündigung eines Gesamtpreises und erhob, nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde, schließlich Klage. Im Rahmen des Prozessverfahrens riet das Landgericht München I der beklagten Fahrschule,
Der Autohersteller Tesla hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, das „Model S 75 D“ nicht mit einer „Standardausstattung“ für einen Barzahlungsgrundpreis von 69.019 Euro zu bewerben, sofern ein Fahrzeug zu diesem Preis tatsächlich nicht erhältlich ist.