Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der APE Ptacek Engineering GmbH fand am 8. Mai 2018 zum 18. Mal das cartv FORUM unter dem Motto EINFACH MACHEN!!! statt.
Etwa 200 Gäste aus der Sachverständigenbranche (Vertreter von Sachverständigenbüros/–organisationen, Prüforganisationen, Fachverbänden, Dienstleistern, Autohäusern, Versicherern usw.) waren der Einladung nach München gefolgt.
Neben einer Fachausstellung und einem Rückblick auf 20 Jahre Unternehmensentwicklung gab es unter anderem Vorträge zu folgenden Themen:
• Wettbewerbsrechtliche Highlights der letzten 20 Jahre!
• Respekt! – Ansehend gewinnen bei Freund und Feind
• Mobiles Arbeiten & Arbeit 4.0
Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer, Herrn Bernd Strunz, und einem informativen Rückblick auf zwei Jahrzehnte Restwertbörse cartv, stellte sich Frau Anette Chassée, Executive Director der zur Unternehmensgruppe gehörenden Global Services TV a.s, mit ihrem Tätigkeitsbereich vor. Darauf folgte „cartv – Ein Blick ins Innere“, vorgetragen von Wojciech Wesoly, Director Operations der APE.
Nach einer Kaffeepause referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München, bereits zum dritten Mal auf diesem Branchentreff. In Anlehnung an das 20-jährige Firmenjubiläum hatte er sich Fälle aus zwei Jahrzehnten seiner Fallpraxis herausgesucht. Einleitend griff er das Tagungsmotto EINFACH MACHEN!!! auf und wies auf die Schwierigkeiten hin, die Juristen und Sachverständige damit haben können, andererseits aber der rasante Wandel in der Arbeitswelt in Zukunft auch in diesen Dienstleistungsbranchen gravierende Änderungen mit sich bringen wird und man „einfach (mit)machen muss“, will man nicht auf der Strecke bleiben. Die Digitalisierung wird zunehmend Standard Sachverständigen- und Anwaltsdienstleistungen ermöglichen. Dazu bedarf es dann nicht mehr eines qualifizierten Sachverständigen oder Rechtsanwalts.
Im Folgenden nahm er die Zuhörer mit hinein in die Fallpraxis der letzten zwei Jahrzehnte, so unter anderem zu der Frage, wer darf sich als „Sachverständiger“ bezeichnen? Neben dem Meister, Ingenieur und Techniker darf das seit einer von der Wettbewerbszentrale erstrittenen BGH-Grundsatzentscheidung auch derjenige, der sich die zu fordernde überragende Sach- und Fachkunde in einem klar definierten Sachgebiet autodidaktisch angeeignet hat. Fallbeispiele zur unberechtigten Verwendung von Stempeln, Logos, Wappen und Emblemen, zu Fragen des sog. Trennungsgebots, des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Telemediengesetzes schlossen sich an.
Außerdem ging er auf die in der Kfz-Branche immer wieder aufkommenden Beschwerden wegen Provisions- und Schmiergeldzahlungen sowie verbotener Geschenke ein und zeigte anhand eines aktuellen Falles (Facebook-Post: Reise in die Karibik für die Vermittlung von 15 Gutachten) die lauterkeits- und strafrechtlichen Risiken auf. Wettbewerbsrechtliche Compliance ist heute auch ein Thema in der Sachverständigenbranche. Wer das nicht lebt, lebt „gefährlich“.
Weitere Fallbeispiele zur vergleichenden Werbung und Schockwerbung rundeten die Highlights ab. Abschließend ging es noch um ein kartellrechtliches Thema im Hinblick auf eine aktuelle Preiserhöhung eines marktbeherrschenden Unternehmens. Dieses hat kürzlich die monatliche Miete für das Modul „Anbindung der Restwertbörsen“ um 150% erhöht, und dabei möglicher Weise „übersehen“, den Kunden der eigenen Restwertbörse auch solche Anbindungskosten in Rechnung zu stellen. Das Thema kann für das Bundeskartellamt von Interesse sein.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>
„einfach machen!“ – das cartv Forum 2018 >>
ao
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