Teleshopping verboten – Änderungen des Heilmittelwerberechts in Kraft getreten
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurden unter anderem Anpassungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgenommen (BGBl. I 2016, S. 3064):
§ 8 HWG hat bisher nur die Werbung für Teleshopping geregelt. Nunmehr wird auch das Teleshopping selbst verboten.
