Den besonderen Belangen der Gesundheitshandwerke diente die nun schon zum vierten Mal von der Handwerkskammer Ulm durchgeführte Gesundheitskonferenz. Vor mehr als 50 Teilnehmern u.a. aus den gesundheitshandwerklichen Sparten Augenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechnik, Orthopädietechnik hielt Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, nach Begrüßung durch den Präsidenten der veranstaltenden Kammer Joachim Krimmer und den Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages Oskar Vogel das Einführungsreferat.
Hierbei informierte er über die besonderen Regeln des Heilmittelwerberechts zur Verkaufsförderung durch Wertreklame auf den unterschiedlichen Wirtschaftsstufen (B2B und B2C), die besonders scharfen Bestimmungen über die Fachkreiswerbung und die Übergänge zu den strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen nach dem seit dem 04.06.2013 geltenden neuen Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen. Der Referent präsentierte dabei anhand einer ganzen Reihe von praktischen Fallbeispielen aus der Arbeit der Wettbewerbszentrale nicht nur unlautere oder gar strafrechtlich relevante Praktiken, sondern auch Anschauungsmaterial für zulässige Geschäftshandlungen.
Ziel des Vortrages und der sich anschließenden Diskussion war es, den anwesenden Vertretern der Betriebe eine Orientierung im Spannungsfeld zwischen wettbewerblichen Notwendigkeiten und rechtlichen Risiken in einem durch viele Spezialregelungen schwierigen geschäftlichen Umfeld zu geben.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheitshandwerk >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater
-
SEPA-Diskriminierung: OLG München bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
-
BGH verhandelt über zwei Klagen der Wettbewerbszentrale zum Ladenöffnungsgesetz NRW
-
Rückblick: 14. Gesundheitsrechtstag
-
EuGH: Importierte Lebensmittel dürfen EU-Bio-Logo nur bei vollständiger Einhaltung der EU-Vorgaben tragen