Wettbewerbswidrige Angebote auf der Plattform my-hammer.de: Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI erneut gerichtlich untersagt
Mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.07.2008 (Az. 312 O 228/08) wurde erneut einem Architekturbüro untersagt, die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform my-hammer.de zu unterschreiten (vgl. hierzu die News der Wettbewerbszentrale vom 22.10.2007 „Verstoß gegen HOAI-Mindestsätze auf www.my-hammer.de – Planungsbüro zu Ordnungsgeld verurteilt“).
