Die Geld- und Werttransportbranche war im Jahr 2006 durch einen Skandal erschüttert worden: Presseberichten zur Folge hat der Chef des ehemals größten deutschen Geldtransportunternehmens Kundengelder veruntreut. Insgesamt soll ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden sein. Diesen Sachverhalt nahm jüngst ein Versicherungsunternehmen zum Anlass, ein neues Versicherungsprodukt, eine Valorenversicherung, zum Schutz von Kundengeldern vorzustellen.
Die Wettbewerbszentrale hat das Versicherungsunternehmen u. a. wegen wettbewerbswidriger Behinderung auf Unterlassung in Anspruch genommen: Das Unternehmen hatte zur Vorstellung der Valorenversicherung Werbeschreiben an potentielle Kunden versandt, welche die Leistungen von Geld- und Werttransportunternehmen in Anspruch nehmen. Um das Interesse an dem neuen Versicherungsprodukt zu wecken, wurden in diesen Werbeschreiben Äußerungen verwendet, die nach Auffassung der Wettbewerbszentrale den Eindruck erweckten, ein Großteil der Geld- und Werttransportunternehmen habe „Gelder geschoben“ und damit kriminelle Handlungen zu Lasten ihrer Kunden begangen.
Das Versicherungsunternehmen hatte in den Schreiben an die Zielgruppe Banken/ Kreditinstitute und Handelsunternehmen unter Bezugnahme auf „einige spektakuläre Schadenfälle“ in der Geld- und Werttransportbranche u. a. Behauptungen aufgestellt, die nach Auffassung der Wettbewerbszentrale geeignet waren, seriöse Geld- und Werttransportunternehmen in unlauterer Weise herabzuwürdigen. So wurde u. a. folgender Wortlaut verwendet:
„Die Folgen sind, dass viele Geld- und Werttransportunternehmen dem Preisdruck dauerhaft nicht mehr standhalten können und auch zukünftig versuchen werden, Finanzlöcher auf illegale Weise zu stopfen. Somit wird es wahrscheinlich auch zukünftig zu Vorsatz-/Unterschlagungsschäden von Repräsentanten (z.B. Inhabern, Geschäftsführern usw.) und/oder von Mitarbeitern dieser vorwiegend inhabergeführten Branche kommen.“
Weiterhin wurde in den Schreiben die Frage aufgeworfen, ob Geld- und Werttransportunternehmen überhaupt Versicherungsschutz erhalten, wobei aus Sicht der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt wurde, das transportierte Geld sei nicht sicher.
Dem Anschreiben beigelegt war eine Übersicht mit der Überschrift „Unterschlagung bei Geld- und Werttransportunternehmen“, in der eine Reihe von Firmen namentlich aufgezählt wurde, die mit dem Skandal im Jahre 2006 nichts zu tun hatten.
Die Wettbewerbszentrale hat eine Abmahnung wegen Herbsetzung von Mitbewerbern sowie gezielter Behinderung und Irreführung ausgesprochen. Das Versicherungsunternehmen hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, so dass außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeigeführt werden konnte.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung