Werbung mit Gütesiegeln oder Qualitätsauszeichnungen wird branchenübergreifend für Unternehmer immer wichtiger, um die Sicherheit ihres Onlineshops oder der angebotenen Produkte zu dokumentieren und dadurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Insbesondere im Internet verwenden Händler gerne die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel wie beispielsweise das Trusted Shops- oder das Safer Shopping-Siegel des TÜV Süd – allerdings nicht immer in rechtmäßiger Weise. Neben diesen empfohlenen Gütesiegeln existieren aber auch selbst kreierte Siegel, die Händler sich quasi selbst verleihen und damit wettbewerbswidrig werben.
Der Wettbewerbszentrale liegen zahlreiche Beschwerden zur missbräuchlichen und irreführenden Werbung mit Gütesiegeln vor. Eine missbräuchliche Verwendung eines empfohlenen Gütesiegels liegt beispielsweise vor, wenn ein Unternehmer das Gütesiegel in der Werbung verwendet, obwohl sein Angebot gar nicht entsprechend überprüft wurde. Irreführend ist die Verwendung von Phantasiesiegeln oder die Vergabe von „Gütesiegeln“ durch Siegelanbieter, die nicht als neutrale Stelle anzusehen sind oder die dem „Gütesiegel“ keine objektiven Prüfkriterien zugrunde legen (Anforderungen an Gütesiegel).
„Die berechtigten Verwender von empfohlenen Gütesiegeln wenden viel Zeit und Geld auf, um die Qualität ihres Angebots von einer neutralen Stelle nach objektiven, über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Kriterien überprüfen zu lassen. Der Mitbewerber, der sich keinem Prüfverfahren unterzieht, aber dennoch mit einem Gütesiegel wirbt, spart Kosten und täuscht Kunden. Hier geht es also um echte Wettbewerbsverzerrungen.“, erläutert Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.
Rund 50 Beschwerden und Anfragen zur Verwendung von Gütesiegeln und Qualitätsauszeichnungen hat die Wettbewerbszentrale in diesem Jahr bereits bearbeitet. Soweit Wettbewerbsverstöße festzustellen waren, hat die Wettbewerbszentrale diese bis auf wenige Ausnahmen außergerichtlich unterbinden können. Im Falle der Auszeichnung „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft“ führt die Wettbewerbszentrale derzeit ein Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt (siehe Pressemitteilung vom 15.09.2008).
Um die Sicherheit im Internet weiter zu fördern, steht die Wettbewerbszentrale dem D21-Gütesiegelboard als unabhängige Expertin zur Verfügung: Vergangene Woche wurde die Selbstkontrollinstitution in das D21-Gütesiegelboard aufgenommen. Dort wird sie zum einen bei der Weiterentwicklung von Gütesiegeln beratend mitwirken. Zum anderen ermöglicht dieser „kurze Draht“ in Fällen wettbewerbswidriger Werbung mit Gütesiegeln ein noch schnelleres Eingreifen. Auf diese Weise wird die Sicherheit im Internet im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern weiter gestärkt.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Weiterführende Informationen:
Initiative D21:
Die Initiative D21 ist die größte Partnerschaft von Politik und Wirtschaft für die Informationsgesellschaft. Hier haben sich parteien- und branchenübergreifend 200 Mitgliedsunternehmen und -institutionen sowie politische Partner aus Bund, Ländern und Kommunen zu einem Netzwerk zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, die Informationsgesellschaft in Deutschland des 21. Jahrhunderts zu stärken. Die Initiative D21 hat Qualitätskriterien für Online-Angebote entwickelt und führt eine Liste empfehlenswerter Gütesiegelanbieter, die die Qualitätskriterien gewährleisten.
Anforderungen an Gütesiegel:
Gütesiegel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen aufgrund objektiver Prüfkriterien von einer neutralen Stelle vergeben werden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Anforderungen aufstellt, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Empfehlung des Bundesministeriums der Justiz im Hinblick auf Gütesiegel für den Online-Handel >>
Pressemitteilung als pdf-Download >>
Medienkontakt:
Wettbewerbszentrale
RAin Ulrike Blum
Koordination Pressearbeit
Telefon: 06172/ 1215-40
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de
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