Das Bundeskartellamt legte am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit das Dokument „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ vor. Es beinhaltet die Grundzüge des kartellrechtlichen Verbotes der vertikalen Preisbindung und zeigt Spielräume sowie die Grenzen unternehmerischen Handels auf. Fallbeispiele aus dem Lebensmittelbereich veranschaulichen die rechtlichen Grenzfälle. Das Papier dient aber auch Unternehmen anderer Branchen als Leitfaden, sich über kartellrechtliche Fragen der vertikalen Preisbindung zu informieren.
Das Dokument steht am Ende einer Reihe von Verfahren, in denen das Bundeskartellamt (BKartA) Verdachtsmomenten einer vertikalen Preisabsprache zwischen Lebensmittelherstellern und -einzelhändlern nachgegangen war. Sie nahmen mehrere Jahre in Anspruch, in deren Verlauf das Amt hohe Bußgelder verhängte (Pressemitteilung des BKartA vom 15.12.2016 Vertikale Preisbindung im Lebensmittelhandel – abschließende Bußgeldbescheide >>).
Im Zuge dieser Verfahren gab die Wettbewerbsbehörde am 13. April 2010 eine sog. Handreichung heraus, die grundsätzliche Erwägungen zur vertikalen Preisbindung enthielt. Sie erregte großes Aufsehen und löste auch Irritationen aus. Die Diskussionen sowie die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Verfahren in der Lebensmittelbranche fassten die Wettbewerbshüter zusammen und führten Anfang diesen Jahres eine öffentliche Konsultation durch (vgl. Meldung des BKartA „Konsultation zum Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel abgeschlossen“). Die Ergebnisse mündeten in das jetzt veröffentlichte Dokument.
Die „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ beleuchten die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der vertikalen Preisbindung und widmen sich anschließend der kartellrechtlichen Beurteilung.
Dabei gehen sie ein auf die Themen:
- Fest- und Mindestpreise
- unverbindliche Preisempfehlungen (UVP)
- Mengenmanagement und Aktionsplanung
- Spannengarantien und Nachverhandlungen
- Nichtaufnahme und Abbruch von Geschäftsbeziehungen
- Datenaustausch zwischen Händlern und Herstellern.
Das Papier schließt mit allgemeinen Angaben des BKartA zu seiner Verfahrenspraxis bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung.
Das Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes hier >>.
Weiterführende Informationen
Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel >> aus dem Internetangebot des Bundeskartellamts
wn
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