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Bundesgerichtshof erlaubt Beiersdorf übergroße Umverpackungen für kleine Creme-Tiegel – BGH: Verbraucher orientieren sich nicht derart an der Verpackungsgröße, dass sie über die tatsächliche Füllmenge irregeführt würden –

Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Beiersdorf um die Gestaltung einer Cremeverpackung dem Unternehmen Recht gegeben. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor (BGH, Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16). Der BGH führt darin aus, dass der Kunde weder über die Füllmenge noch die Größe des in der Verpackung enthaltenen Tiegels getäuscht werde.

Europäisches Parlament beschließt EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking

Am 06.02.2018 nahm das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf an, nach dem Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Webseiten nicht mehr pauschal verwehren dürfen. Vielmehr müssen die Anbieter danach ihre Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d. h. sie müssen an alle Verbraucher in der EU verkaufen und ihnen uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Webshops gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende den Zielort der Bestellung in der Europäischen Union in seinen AGB als Lieferziel ausweist oder es sich um elektronisch erbrachte und nicht urheberrechtliche geschützte Leistungen handelt bzw. die erworbene Dienstleistung an einem Standort erbracht wird, an dem der Anbieter tätig ist.

Bundesgerichtshof hält erneut an seiner Rechtsprechung zur irreführenden Blickfangwerbung auch für bedeutsamere Kaufentscheidungen fest

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017, Az. I ZR 53/16) daran festgehalten, das eine irreführende Blickfangwerbung nur so aufgeklärt werden kann, dass durch einen am Blickfang teilnehmenden Hinweis der Verbraucher informiert wird.

BGH: Kein Per se-Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen im selektiven Vertriebssystem – Entscheidung des Kartellsenats zum „Vertriebssystem 1.0“ des Sportartikelherstellers ASICS

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein pauschales Verbot, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen, im selektiven Vertriebssystem unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17). Der Sportartikelhersteller ASICS hatte eine entsprechende Klausel in die Verträge seines „Vertriebssystem 1.0“ aufgenommen.

Rückblick: Seminar zum Datenschutz im augenoptischen Betrieb – Wettbewerbszentrale gibt Augenoptikern Praxistipps für die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Ausnahmen von Preisaktionswerbung sind grundsätzlich in der Werbung selbst anzugeben – BGH-Urteil zum sog. Medienbruch bei Sternchenhinweis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Preisaktionswerbung für Möbel die Angaben zu von der Aktion ausgeschlossenen Waren schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmittels einer entsprechenden Angabe entgegenstehen. Dies sei bei Werbeanzeigen in der Regel nicht der Fall (BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 153/16 – 19 % MwSt. GESCHENKT).

OLG Hamburg: Wirkaussagen für Gesundheitsmatte sind irreführend

Das Oberlandesgericht Hamburg hat einem Schweizer Vertreiber von so genannten Gesundheitsmatten zur Massage der Fußreflexzonen mehrere Aussagen als irreführend untersagt (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017, Az. 3 U 26/15). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sie das Unternehmen vergeblich aufgefordert hatte, die Aussagen zu unterlassen.

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