Irreführende Werbung für den Erwerb von Investmentfonds-Anteilen unterbunden – Wettbewerbszentrale erreicht Unterlassungsverpflichtung eines Versicherungsmaklers
Der Wettbewerbszentrale hat im Hinblick auf die Werbung eines Versicherungsmaklers für eine Fondsanlage außergerichtlich die Unterlassung einiger irreführender Aussagen erreicht: Der Versicherungsmakler, der sich gleichzeitig auch als Finanzdienstleister betätigt, hatte in einem Kundenanschreiben für Geldanlagen in Form eines Investmentfonds geworben, der der Aufsicht durch die luxemburgische Finanzaufsicht unterliegt.
