Die Werbeaufsicht in Großbritannien (Advertising Standards Authority – ASA) hat entschieden, dass der Apple-Werbespot zum iPhone X mit u. a. der Aussage „Portraits in Studioqualität“ keine irreführende Werbung darstellt.
Der Fall
Ein TV-Spot für das Apple iPhone X, im März 2018, enthielt den Text „Radikal neue Kameras mit Portrait Lighting“. Porträts in Studioqualität. Ohne das Studio. Sehen Sie Portraits in einem ganz neuen Licht“. Zwei Fernsehzuschauer, waren der Meinung, dass das iPhone X nicht in Studioqualität fotografieren könne, und beschwerten sich, weil die Werbeaussagen irreführend seien. Apple begründete seine Werbeaussage damit, dass es keine branchenübliche Definition von „Studio-Qualität“ gäbe. Der Begriff werde rein subjektiv verwendet, da es große Unterschiede zwischen Techniken, Ausrüstung, Beleuchtung und Talent etc. gebe. Die Portrait-Beleuchtung sei das Ergebnis des Studiums von Licht und Tiefe und Apple stelle den Anwendern diese Werkzeuge zur Verfügung, um auf einfache Weise Studio-Beleuchtungseffekte in der Kamera zu erzeugen. Das iPhone X illustriere die Porträtfunktion, die mit Hilfe der Dualkameras einen Tiefenschärfe-Effekt erzeuge, und es so den Benutzern ermögliche, ein Foto zu erstellen, wie es in Studiobildern zu sehen sei.
Bewertung der Werbeaufsicht in Großbritannien (Advertising Standards Authority – ASA)
Die ASA hat die Werbeaussage „Porträts in Studioqualität“ im Zusammenhang mit dem TV-Spot so verstanden, dass die Lichteffekte am Telefon es dem Nutzer ermöglichen, ein im Studio aufgenommenes Porträtfoto zu imitieren. Sie waren der Auffassung, dass die Kamera auf dem iPhone X über eine in der Studiofotografie übliche Brennweite objektiv verfüge und, dass die in der Anzeige gezeigten Bilder mit dem Telefon aufgenommen worden seien. Die ASA ist deshalb der Meinung, dass die Lichteffekte des iPhone X, die bei der Aufnahme und nach der Aufnahme eines Bildes verwendet werden können, es dem Benutzer ermöglichen, ein Foto ähnlich wie in einem Studio nachzuahmen. Aus diesen Gründen ist die Werbeaufsicht in Großbritannien zu dem Schluss gekommen, dass die Anzeige nicht irreführend ist.
Die Advertising Standards Authority – ASA
Die Advertising Standards Authority (ASA) ist die unabhängige britische Werbeaufsicht. Sie ist eine Selbstregulierungsorganisation der Werbewirtschaft und eine nicht-gesetzliche Organisation im Vereinigten Königreich Die ASA stellt sicher, dass sich die Anzeigen in den britischen Medien an die Werbekodizes (die Advertising Codes) halten. Die ASA reagiert auf Bedenken und Beschwerden von Unternehmen und Verbrauchern und ergreift Maßnahmen, um Anzeigen zu verbieten, die irreführend, schädlich, beleidigend oder unverantwortlich sind. Neben der Beantwortung von Beschwerden überwacht sie auch Anzeigen, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Anzeigen im Vereinigten Königreich werden durch ein System der „Selbstregulierung“ und der „Koregulierung“ reguliert. Als „Werbeaufsichts-Verband“ der Wirtschaft erfüllt die ASA den Auftrag der „Selbstregulierung“ und der „Koregulierung“.
Weiterführende Informationen
Darstellung des Falls bei der ASA (ASA Ruling on Apple (UK) Ltd v. 27.06.2018, in engl. Sprache) >>
cb
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