Bundesgerichtshof: Wettbewerbsrechtliche Bewertung eines Werbevergleichs muss im Gesamtzusammenhang einer Werbeaussage erfolgen
In einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 171/04) kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Werbevergleich in einem Werbebrief an einen potentiellen Kunden nicht allein aufgrund seiner Ausdrucksform herabsetzend ist. Ob die im Werbebrief enthaltenen Aussagen eine pauschale Abwertung des Produktes eines Konkurrenten enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Angaben im Werbebrief zu beurteilen.