Bundesgerichtshof: Werbung mit 40 Jahre Garantie zulässig
Mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom 26.06.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie für 40 Jahre wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn die in Bezug genommene Sache bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat und die Garantie auf einem selbständigen Garantievertrag basiert (Az. I ZR 221/05).
