Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen tritt am 01.01.2008 in Kraft
Die auf § 7 Versicherungsvertragsgesetz basierende Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoVO) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie regelt, welche Informationen Versicherungsinteressenten vor dem Abschluss einer Versicherung sowie während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages übermittelt werden müssen.