Home News Seite 143

News

Wichtige Änderungen im Fernabsatz ab 13.06.2014 für den Handel – Was Händler für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wissen sollten

Ab dem 13.06.2014 gelten für den Fernabsatz EU-weit einheitliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten finden Sie in den anhängenden Informationspapieren zusammengefasst, welche zum Download bereit stehen.

Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel sowie digitalen Inhalten im Überblick:

Wichtige Änderungen im Fernabsatz und bei Geschäften außerhalb von Geschäftsbetrieben ab dem 13.06.2014 – Neue Informationspflichten für Dienstleister und Handwerksbetriebe in Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Zum 13.06.2014 sind von den Unternehmern neue Informationspflichten zu beachten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, die vom Gesetzgeber in das BGB sowie in das EGBGB eingearbeitet wurde.

Danach muss auch ein Anbieter von Dienstleistungen bzw. Werkleistungen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

OLG Hamm zum Gegenstandswert bei notariellen Unterlassungserklärungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass sich der Gegenstandswert für den Antrag auf die isolierte Androhung von Ordnungsmitteln bei notariellen Urkunden nach der RVG, hier § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG, richtet. Danach bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung wegen eines Unterlassungsanspruches nach dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den Gläubiger hat.

Irreführende Werbung mit mangelhafter Trinkwasserqualität

Anfang April wurde die Wettbewerbszentrale auf die Werbung eines Wasserfilterherstellers aus Oberfranken hingewiesen. Dieser hatte für seine – für Privathaushalte angebotenen – Wasserfilter unter Hinweis auf die „mangelhafte Trinkwasserqualität“ in Deutschland geworben. Dabei hatte er sich auf eine unter Federführung der UNESCO erstellte Rangliste gestützt.

Irreführende Werbung für Schmierstoff aus Erstraffinaten

Im April wurde die Wettbewerbszentrale auf die Webseite eines großen schwäbischen Unternehmens aufmerksam gemacht, das motorbetriebene Geräte für die Forst- und Bauwirtschaft sowie die Landschaftspflege entwickelt, fertigt und vertreibt. Zusätzlich zu diesem Kernsortiment bietet das Unternehmen Kraft- und Schmierstoffe an. Für einen solchen Schmierstoff – ein Sägekettenhaftöl aus Erstraffinaten – warb das Unternehmen im Internet mit einem gesundheitsbezogenen Vergleich zu aus Reraffinaten

Orange-rot eingefärbte Limonade mit naturgetreuer Fruchtabbildung

Ein fränkischer Mineralbrunnen vertrieb eine Limonade in durchsichtiger Flasche mit der plakativen Aufschrift „Blutorange – verfeinert mit Drachenfrucht“. Das Getränk zeigte eine intransparente Orange-Rot-Färbung wie sie durch die Beigabe von Blutorangensaft erreicht werden kann. Auf der Schauseite des Bauchetiketts befand sich die naturgetreue Abbildung einer Blutorange neben einer Drachenfrucht. Über dem an der Seite der Flasche angebrachten Zutatenverzeichnis befand sich die Verkehrsbezeichnung „Erfrischungsgetränk mit Blutorangengeschmack verfeinert mit Drachenfruchtaroma“. Laut Zutatenverzeichnis enthielt das Getränk weder Fruchtsaft- noch Fruchtmark aus Drachenfrucht oder Blutorange, sondern lediglich drei Prozent Orangensaft und Aromen. Die intensive Färbung wurde durch den Farbstoff Carotin und schwarzes Karottensaftkonzentrat erreicht.

Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI wettbewerbswidrig

Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure. Die darin enthaltenen Mindestpreisvorschriften sollen einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt schaffen.

Immobilien auf Erbbaurecht: Restlaufzeit und Erbbauzins müssen in der Werbung angegeben werden.

In der Werbung für Immobilien, die aufgrund eines Erbbaurechts errichtet sind, sind Angaben zur Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie zur Höhe des Erbbauzinses zwingend erforderlich. Dies hat das Landgericht Karlsruhe in einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteils vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III) entschieden und damit der Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt gegeben.

Best Price Garantie

Ein Möbelhändler bewarb in seinem Onlineshop sein Warensortiment mit einer „Best Price Garantie“. Diese „Best Price Garantie“ enthielt u. a. folgende Angaben:

„Durch kontinuierliche Marktanalysen und den Kauf direkt an der Quelle unserer nationalen und internationalen Hersteller können wir Ihnen unser unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis bieten… Falls Sie dennoch das beworbene Produkt bis zu 14 Tagen nach Erhalt irgendwo anders billiger im Internet als bei uns gesehen haben, erhalten Sie von uns den Differenzbetrag wieder zurück… Bei uns bekommen Sie garantiert immer den besten Preis!…“.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de