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01805er Nummern in Widerrufsbelehrung

Die Wettbewerbszentrale führt momentan zwei Musterverfahren gegen große Versandhandelsunternehmen, die in der Widerrufsbelehrung bzw. bei der Kontaktaufnahme Kundenservice kostenpflichtige Rufnummern für die Kontaktaufnahme eingearbeitet haben. In dem einen Fall geht es um eine 01805er-Rufnummer, bei der 0,14 Cent pro Minute bei einem Anruf aus dem deutschen Festnetz und bis zu 0,42 Cent pro Minute bei einem Anruf aus dem Mobilfunknetz berechnet werden.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Neues Mess- und Eichgesetz seit Januar 2015 in Kraft

Durch das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 wurde das Eichgesetz unter dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“ (Mess- und Eichgesetz – MessEG) neugefasst. Das MessEG ist bis auf ein paar Ausnahmen am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Unlautere Werbung mit Auszeichnungen – „And the Oscar goes to …“

Die Wettbewerbszentrale erhält derzeit mehrere Beschwerden, die Werbungen von Unternehmen mit Testergebnissen und Auszeichnungen betreffen. Bei der Werbung mit Testergebnissen und Auszeichnungen handelt es sich um ein werbewirksames Marketinginstrument, dem eine erhebliche wettbewerbliche Relevanz zukommt. Unternehmen versuchen mit entsprechenden Werbemaßnahmen, sich von ihren Mitbewerbern abzuheben.

Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich?

Unternehmen müssen seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Verbrauchern vor Abgabe von deren Vertragserklärungen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. So ist der Unternehmer nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich, in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, Informationen über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Deutscher Verkehrsgerichtstag fordert Sachverständigenberufsordnung

Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat erneut den Gesetzgeber aufgefordert, „für eine grundsätzliche Ordnung des Kfz-Sachverständigenwesens zu sorgen.“ Dazu gehöre insbesondere die Regelung einer entsprechenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Fortbildung, die nachzuweisen seien.

Die Ausbildung von Sachverständigen ist – anders als bspw. die von Rechtsanwälten, Ärzten oder Apothekern – nicht spezialgesetzlich geregelt

LG Düsseldorf untersagt irreführende Preiswerbung auf Google-Shopping

Eine Vielzahl von Telekommunikationsanbietern bewirbt auf dem Preisvergleichsportal von Google Mobiltelefone unter Angabe von Preisen. In der Google-Rubrik „Shopping“ können Verkäufer kostenpflichtig die von ihnen zum Verkauf angebotenen Produkte auflisten lassen. Dabei ist unter anderem der vom Verkäufer verlangte Preis anzugeben. Für den Internetnutzer bietet Google-Shopping eine Such- und Vergleichsfunktion.

Geldautomaten – keine Zertifizierung durch die BaFin

Ein Dienstleistungsunternehmen, das sich selbst als „führender Betreiber von Geldautomaten“ bezeichnet, bewarb die Aufstellung von Geldautomaten im Internet sowohl gegenüber Finanzinstituten als auch gegenüber den Betreibern von Spielcasinos.

Geworben wurde mit einer Übereinstimmung der Automatenaufstellung mit den Regeln der BaFin,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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