Transparenz bei Telekommunikationsangeboten – Bei Werbung für Kombiangebote müssen obligatorische Preisbestandteile dargestellt werden
Nach wie vor ist die Preistransparenz von Telekommunikationsangeboten Gegenstand von Beschwerden und Anfragen bei der Wettbewerbszentrale. Vor allem auf dem stark umkämpften Mobilfunkmarkt ist der Preis ein ausschlaggebendes Kaufkriterium. Bei den Verbrauchern beliebt sind hier sogenannte Kombinationsangebote bestehend aus einem Mobilfunkvertrag und einem Mobiltelefon, bei denen auf den Verbraucher bei Vertragsabschluss eine Vielzahl unterschiedlicher Kostenpositionen (z. B. Anschlusskosten, Monatsgebühren, Kosten für das Mobiltelefon) zukommt.
