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Entscheidung in Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur VRRL: Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular in Printwerbung erforderlich

In einen Werbeprospekt mit Antwort-/Bestellkarte müssen eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aufgenommen werden. Das hat aktuell das Landgericht Wuppertal in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zur Umsetzung der Verbraucherrechtelinie (VRRL) entschieden (LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15, nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hatte Klage eingereicht, um in dieser für die Wirtschaft wichtigen Frage zur Umsetzung der VRRL Rechtssicherheit zu erlangen.

Aktuelles Verfahren vor dem OLG Hamm zur Gratis-Abgabe von Brillengläsern – Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz und Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik

Aus einem aktuell vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 137/14) geführten Verfahren zur Zulässigkeit der Werbung eines Augenoptikfilialisten mit der Gratis-Abgabe von Brillengläsern könnten sich nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale weitere Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik ergeben. Am 06.08.2015 findet in dieser Sache ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Keine pauschalen Buchungsposten für Geschäftskonten – BGH erklärt Entgeltberechnung für unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Geschäftskonten die pauschale Berechnung von Buchungsposten je Buchung unzulässig ist und die beklagte Bank zur Rückerstattung von in den Jahren 2007 bis 2011 belasteten Kosten verpflichtet (BGH, Urteil vom 28. Juli 2015, Az. XI ZR 434/14).

Der BGH begründet die Unangemessenheit der pauschalen Berechnung von Buchungsposten damit

Heizölbestellung im Fernabsatz: Wettbewerbszentrale empfiehlt Heizölhändlern Aufnahme von Informationen über das Widerrufsrecht

Heizölhändler müssen Verbraucher im Zusammenhang mit Heizölbestellungen im Wege des Fernabsatzes, also z.B. per Telefon oder über das Internet, jetzt über das bestehende Widerrufsrecht informieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehren. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin:

Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen Buchpreisbindung

Gutscheine, die ein Amazon-Kunde für den Verkauf alter Bücher erhält und die dieser dann für den Kauf neuer Bücher einsetzen kann, verstoßen gegen §§ 3, 5 BuchPrG. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).

Amazon-Kunden konnten über das sog. „Trade-in-Programm“ von Amazon gebrauchte Bücher verkaufen.

Geschützte Ursprungsbezeichnung: „Portwein“ muss aus Portugal stammen – Beschwerden über als „Port“ angebotene Likörweine aus Südafrika erreichen Wettbewerbszentrale

In letzter Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber, dass Likörweine im Weinversandhandel teilweise als „Portwein“, „Port“ oder „Porto“ beworben und vertrieben werden, obwohl die betreffenden Produkte beispielsweise aus den Rebsorten Tinta Barroca, Touriga Francesca, Touriga Nacional gewonnen werden und aus Südafrika stammen.

Portwein ist ein Likörwein, der als geschützte Ursprungsbezeichnung in der Region „Douro“ oder Region „Vila Nova de Gaia Porto“

„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“- Werbung eines Versicherungsmaklers irreführend – Wettbewerbszentrale erhebt Klage

Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die BaFin hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (LG Erfurt, Az. 1 HK O 90/15):

Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“.

Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.

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