Bundesgerichtshof: Produkte mit L-Carnitin sind Lebensmittel – Vorschriften zur Arzneimittelwerbung für L-Carnitin-Produkte nicht anwendbar
In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Fertiggetränke in Flaschen, Konzentrate oder Trinkampullen, die 1000 mg L-Carnitin enthalten, keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel sind (Urteil vom 26.06.2008, Az. I ZR 61/05).