Pharmaindustrie

Bundesgerichtshof: Produkte mit L-Carnitin sind Lebensmittel – Vorschriften zur Arzneimittelwerbung für L-Carnitin-Produkte nicht anwendbar

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Fertiggetränke in Flaschen, Konzentrate oder Trinkampullen, die 1000 mg L-Carnitin enthalten, keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel sind (Urteil vom 26.06.2008, Az. I ZR 61/05).

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklungen zum Wettbewerb im Gesundheitswesen vor:

„Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung – auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Neue Vertriebsformen werfen neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf.“ Dieses Fazit zog Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen anlässlich des heutigen Pressegesprächs in Bad Homburg.

Europäischer Gerichtshof: Vollharmonisierung im Bereich Arzneimittelwerbung – Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes sind richtlinienkonform auszulegen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel einen abschließenden Höchststandard für Arzneimittelwerbung darstellen. Dieser darf von den Mitgliedsstaaten nicht überschritten werden, es sei denn, dass die Richtlinie sie ausdrücklich hierzu ermächtigt.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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