Gesundheitsfonds als Basis für unlautere Marketingslogans – Wettbewerbszentrale rät Krankenkassen zur Vorsicht bei Werbung mit „einheitlichem Beitragssatz“
Krankenkassen sollten Werbung mit einem „einheitlichen Beitragssatz“ vor Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich genau überprüfen lassen. Das empfiehlt die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass. Bei der Wettbewerbszentrale gehen derzeit vermehrt Beschwerden über die Werbeaussagen von Krankenkassen ein, die sich auf nach der Gesundheitsreform zukünftig zu erhebende einheitliche Beitragssätze der Krankenkassen beziehen.