„Unlauterer Wettbewerb – Ein Thema im Gesundheitssystem?“ – Zu diesem Thema wird Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und Expertin für das Gesundheitswesen, anlässlich der 55. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vom 26.-29. April 2008 in Nürnberg referieren.
In den letzten Jahren hat sich das ehemalige ärztliche Werbeverbot hin zum ärztlichen Werberecht entwickelt. So freizügig diese Liberalisierungstendenz anmuten mag, darf eines nicht vergessen werden: Ärzte und Kliniken müssen die allgemeinen Regeln wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachten. Dies gilt auch für medizinische Versorgungszentren in privater oder öffentlicher Trägerschaft. Rechtsanwältin Köber wird im Rahmen dieses Kongresses das Thema „Ambulantes Operieren – Krankenhaus und Freiberufler im Wettbewerb“ aus wettbewerbsrechtlicher Sicht beleuchten.
Weiterführende Informationen:
Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Gesundheitswesens >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
-
OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein
-
Wettbewerbszentrale moniert Blickfangwerbung auf Tierfutterverpackungen als irreführend
-
Rückblick: Herbstseminar 2024 der Wettbewerbszentrale mit gelungenem Auftakt
-
EuGH: Ein gestiegener Preis kann kein „Highlight“ sein