In dieser Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) das am 20.12.2007 verkündete Urteil (siehe hierzu auch die News der Wettbewerbszentrale vom 20.12.2007) zur Frage der Zulässigkeit des Versandhandels mit Arzneimitteln durch die niederländische Apotheke DocMorris im Volltext veröffentlicht.
Im Kern ging es hier um die Frage, ob der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel von Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, dem niederländischen Versandhandelsunternehmen, das im Einklang mit den dortigen Bestimmungen tatsächlich eine Präsenzapotheke betreibt, entgegen gehalten werden kann. Dies hat der BGH verneint. Hier sei nicht auf die geschriebene Gesetzeslage, sondern auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards abzustellen.
Quelle und weiterführende Informationen:
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2007, Az. I ZR 205/04 – Versandhandel mit Arzneimitteln >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Händedesinfektionsmittel darf nicht mit „hautfreundlich“ beworben werden
-
BGH verhandelt über Klage der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung von Amazon
-
EuGH: Mitbewerber sind klagebefugt nach DS-GVO
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
-
OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein