Bonus-Gewährung von Apotheker an Kunden ist keine Angelegenheit der Krankenkasse – Bundesgerichtshof bejaht erneut Zivilrechtsweg
Der Bundesgerichtshof hat mit erst jetzt veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen eines Apothekers gegenüber seinen Kunden von den Zivilgerichten zu überprüfen sind (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. I ZB 8/07). Die beklagte Apotheke, eine niederländische Versandhandelsapotheke, hatte Kassenpatienten einen Bonus in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung bei Einreichung eines Rezeptes angekündigt.