BGH zum Widerrufsrecht im Fernabsatz: Beweggründe des Verbrauchers für Ausübung des Widerrufsrechts unerheblich
Zu der Frage, ob ein Verbraucher bei verweigerter Durchführung der beworbenen Tiefpreisgarantie sein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausüben darf, hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden: Der BGH hat klargestellt, dass ein Verbraucher das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Begründung und daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine Beweggründe ausüben kann (BGH, Urteil vom 16. März 2016, Az. VIII ZR 146/15).