E-Commerce

Kostenlose Zahlungsmöglichkeiten im Handel – Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) beschlossen. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Pressemitteilung vom 8. Februar 2017 mitgeteilt. Die Wettbewerbszentrale hatte jüngst über den Regierungsentwurf und die Hintergründe der geplanten gesetzlichen Regelung bereits berichtet

EuGH soll datenschutzrechtliche Fragen zum Like-Button von Facebook klären

Das OLG Düsseldorf hat den Prozess um die Frage, ob durch den Einsatz des Facebook Like-Buttons auf einer Homepage gegen Datenschutzrecht verstoßen wird, ausgesetzt, und dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16).

Das beklagte Unternehmen hatte auf der eigenen Unternehmenswebseite den sog. Facebook Like-Button integriert. Das Social Plugin von Facebook funktioniert dergestalt, dass

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

Textilkennzeichnung und Preisangabe im Onlinehandel: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen Urteil des OLG Köln zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21.07.2016 (Az. I ZR 145/15) die Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen das Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015 (Az. 6 U 183/14) zurückgewiesen: Dieses hatte in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

BGH: Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis

Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen entschieden, dass im konkreten Fall die Preisgegenüberstellung keiner Aufklärung darüber bedurfte, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt: Der Verbraucher erkenne regelmäßig auch im Internethandel und auf einer Plattform wie Amazon.de, dass es sich bei einem durchgestrichenen Preis um den früher von dem werbenden Unternehmen verlangten Preis handele (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14).

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für Kompletträder

Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch für Kompletträder gilt und die Ausnahmeregelung für Kundenspezifikationen nicht greift. Dies ergibt sich aus den bislang vorliegenden Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 23.04.2015, Az. 5 U 111/14.

BGH zum Widerrufsrecht im Fernabsatz: Beweggründe des Verbrauchers für Ausübung des Widerrufsrechts unerheblich

Zu der Frage, ob ein Verbraucher bei verweigerter Durchführung der beworbenen Tiefpreisgarantie sein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausüben darf, hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden: Der BGH hat klargestellt, dass ein Verbraucher das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Begründung und daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine Beweggründe ausüben kann (BGH, Urteil vom 16. März 2016, Az. VIII ZR 146/15).

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