Urteil des Bundesgerichtshofs zur formularmäßigen Einwilligung in E-Mail- und SMS-Werbung – Formularmäßige „Opt-out-Erklärung“ unwirksam
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof eine von dem Rabattsystem „Payback“ verwendete formularmäßige sog. Opt-out-Erklärung hinsichtlich Einwilligung in Werbung per E-Mail und SMS für teilweise unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 348/06). In Formularen, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme an dem Rabattsystem anmelden konnten, hatte der Beklagte eine Einwilligungsklausel
