BGH zur Abdingbarkeit des AGB-Rechts der §§ 305 ff BGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.03.2014, Az: VII ZR 248/13 entschieden, dass durch eine individualrechtliche Vereinbarung der Ausschluss des AGB-Rechts nach §§ 305 ff BGB nicht wirksam vereinbart werden kann, wenn der zugrunde liegende Vertrag überwiegend aus vorformulierten Klauseln besteht.