Am 4. November fand in Chemnitz der „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz statt.
Neben Informationen zum Versicherungsvertrieb der Zukunft oder den Regelungen zu Geldwäsche im Finanzdienstleistungsbereich fand vor mehr als 100 Teilnehmern auch ein Vortragsblock zum Wettbewerbsrecht statt. In diesem Rahmen hielt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister, einen Vortrag unter dem Titel „Praxistipps für Ihre Werbung – Was ist erlaubt, was ist verboten?“. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem beim Thema der Kundenansprache. Peter Breun-Goerke zeigte dabei die Grenzen auf, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben. Weiteres Thema war dann die rechtssichere Gestaltung von Werbemaßnahmen im Internet, insbesondere in den sozialen Netzwerken. Er stellte darüber hinaus auch weitere Fälle aus der Praxis, insbesondere zum Bereich der irreführenden Werbung vor.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Finanzmarkt >>
Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>
pbg
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung