EuGH: Online-Händler muss über Hersteller-Garantie nur bei werblicher Herausstellung informieren
Ein Online-Händler, der Waren anbietet, für die eine Hersteller-Garantie besteht, muss über Bestehen und Einzelheiten nur informieren, wenn
Ein Online-Händler, der Waren anbietet, für die eine Hersteller-Garantie besteht, muss über Bestehen und Einzelheiten nur informieren, wenn
Am vergangenen Freitag haben das EU-Parlament und der Europäische Rat eine Einigung zum Vorschlag eines Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“, kurz: DSA) erzielt.
Ein Fall, der die Wettbewerbszentrale seit nunmehr fast sechs Jahren beschäftigt hat, steht kurz vor dem Ende: Der EuGH wird am 04.09.2019 sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren zur Kennzeichnung von Kulturchampignons verkünden. Damit wird er Antworten auf die Frage geben, ob die Kennzeichnung einer Verpackung frischer Kulturchampignons mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zulässig ist, wenn die Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden. Diese Kennzeichnung hält die Wettbewerbszentrale für irreführend.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04.07.2019 im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass das Verbot, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu unterschreiten bzw. zu überschreiten, nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist (EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs.C-377/17 – EU-Kommission/Bundesrepublik Deutschland).
Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).
Der EuGH hat darüber entschieden, ob die Bereitstellung einer Software mit einer „Voice over IP“ als „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Art. 2 lit. c Rahmen-RL (2002/21/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 05.06.2019, Rs. C-142/18).
Das Unternehmen Skype Communications, Herausgeberin der Kommunikationssoftware „Skype“, mit der der Nutzer einen Sprachtelefonie- und Telefonkonferenzdienst von einem Gerät zum anderen in Anspruch nehmen kann, bietet als Zusatzfunktion das sogenannte „SkypeOut“ an. Damit kann der Nutzer unter Verwendung von „Voice over IP“-Technik, der Stimmübertragung über Internetprotokoll, Telefonanrufe von einem Endgerät an einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss tätigen.
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.
Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem
In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen das Land ihrer Ernte sei und die korrekte Angabe über das Land der Ernte nicht geeignet sei, den Durchschnittsverbraucher in die Irre zu führen (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 04.04.2019, Rs. C-686/17).
Der EuGH hat entschieden, dass die Entfernung der Schutzfolie bei einer online gekauften Matratze nicht das Widerrufsrecht des Käufers ausschließt (Urteil v. 27.03.2019, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).
In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).