Elektronik

Landgericht Wiesbaden: Anforderungen an Impressumspflicht bei gemeinschaftlichen Internetportalen

Gegenstand einer Entscheidung des LG Wiesbaden war die Frage, welche Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal bestehen. Beide Parteien handeln über das Internet mit Computerzubehör, Digitalkameras und ähnlichen Waren. Unter www.m(…)markt.de, der Seite des Beklagten, erfährt der Besucher, dass die einzelnen M-Märkte jeweils eigenständige Gesellschaften sind, die unabhängig voneinander betrieben werden,

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