– EU-Kommission stellt neuen RL-Vorschlag vor – Zum „Vorschlag für eine Richtlinie über neue Vorschriften zur Substantiierung von Umweltaussagen“ –
Werbung mit umweltbezogenen Aussagen soll stärker reguliert und damit das Risiko von Greenwashing reduziert werden. Ein neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der nun offiziell vorgestellt wurde, sieht u.a. vor, dass Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte treffen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl auf die Belegbarkeit der Aussagen als auch auf die Kommunikation. Auch Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen sind in dem RL-Vorschlag angedacht.
Der neue Gesetzesentwurf soll den Richtlinienvorschlag „Empowering consumers for the green transition“ aus dem vergangenen Jahr ergänzen. Danach war u.a. bereits geplant, für bestimmte Green Claims per se-Verbote in der UGP-Richtlinie einzuführen.
Die Wettbewerbszentrale führt derzeit Musterverfahren, um gerichtlich klären zu lassen, welche Anforderungen an die Werbung mit „klimaneutral“ zu stellen sind.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 22.03.2023 mit Link zum Richtlinienvorschlag >>
Münker/ Vlah: Werbung mit „Klimaneutralität“: Klimapolitischer Hintergrund und lauterkeitsrechtliche Rechtsprechung; in: ZLR 05/2022, S. 541 ff.
ug
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