Die EU-Kommission hat jüngst die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von kommerziellen Internetseiten („Sweep“) zum Thema „Dark Patterns“ vorgestellt. Dark Patterns sind Designpraktiken, mit denen ein Unternehmen seine Kundschaft zu Handlungen beeinflusst, welche die Kundschaft ohne die Beeinflussung nicht vorgenommen hätte. Gegenstand waren drei unterschiedliche Formen der wettbewerbswidrigen Einflussnahme:
- Falsche Countdown-Timer, die über die Befristung eines Angebots in die Irre führen
- Falsche Hierarchien, mit denen für das Unternehmen günstige Optionen in irreführender Weise hervorgehoben werden (z. B. durch Sprache oder visuelle Elemente)
- Versteckte Informationen, etwa durch sehr kleine Schrift oder Platzierung an ungewöhnlichen Orten
Der Sweep umfasste Internetseiten von Unternehmen des Einzelhandels. Cookie-Banner waren kein Teil der Untersuchung.
Nach den Erkenntnissen der Kommission enthielten 148 aller 399 untersuchten Seiten eines der beschriebenen Dark Patterns. Das entspricht einem Anteil von etwa 37 %. Darunter versteckten 70 Seiten Informationen, beispielsweise zur Höhe der Versandkosten. 54 Seiten nutzten falsche Hierarchien, etwa um die Kundschaft zu höherpreisigen Entscheidungen zu verleiten. 42 Seiten nutzten falsche Countdown-Timer.
Im nächsten Schritt werden die entsprechenden Unternehmen über die möglichen Verstöße informiert und gegebenenfalls aufgefordert, diese zu beseitigen.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion. Die Europäische Kommission koordiniert die Aktion im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die verschiedenen EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, z.B. unter anderem 2022 auf Mietwagenvermittlungen. 2021 standen etwa „Greenwashing“-Aussagen im Fokus. 2019 erfolgten Sweeps zu Onlineshops, die Kleidung, Schuhe, Haushaltswaren und elektronische Geräte verkauften, wegen Widerrufsrechten und anderen Informationspflichten.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Den Sweep zum Thema „Dark Patterns“ koordinierte in Deutschland das Umweltbundesamt (UBA). Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Wettbewerbszentrale wirkten an der Überprüfung mit.
Im Rahmen des jüngsten Sweeps untersuchten UBA, vzbv und Wettbewerbszentrale insgesamt 20 Seiten auf mögliche Verstöße. Drei der fünf von der Wettbewerbszentrale geprüften Internetseiten hielt die Zentrale für rechtmäßig. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale die betreffenden Unternehmen abgemahnt. Die betroffenen Unternehmen haben ihre Internetseiten angepasst.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 30.01.2023 (abrufbar im Internetangebot der EU-Kommission) >>
Meldung der EU-Kommission zu Sweeps (abrufbar im Internetangebot der EU-Kommission) >>
Pressemitteilung des Umweltbundesamtes >>
kok
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