LG Bielefeld urteilt zu wiederholenden Nährwertangaben
In einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen einen Nahrungsmittelhersteller hat das LG Bielefeld mit Urteil vom 08.08.2018 (Az. 3 O 80/18, n. rkr.) die Gestaltung einer wiederholenden Nährwertkennzeichnung als Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eingestuft.
Die beanstandete Kennzeichnung
Der Hersteller hatte auf der Verpackung eines Müslis unterschiedliche Angaben zum Energiewert angebracht.
