SEPA-Verordnung gilt auch für Mietverträge – Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Immobilienunternehmen Vonovia
Die Wettbewerbszentrale hat beim LG Bochum Klage gegen einen gewerblichen Wohnraumvermieter erhoben, der sich weigert, die von ihm gewünschte Abbuchung der Miete per Lastschrift von Konten außerhalb Deutschlands vorzunehmen.
Die Beklagte – nach eigenen Angaben „Deutschlands führendes Immobilienunternehmen“ – sieht in seinen Wohnraummietverträgen mit Verbrauchern vor, dass die Zahlung der Miete per Lastschrift erfolgen muss und der Verbraucher dazu ein SEPA-Mandat zu erteilen hat. Nach Abschluss des Mietvertrages bat ein Mieter die Gesellschaft um Abbuchung der Miete von einem niederländischen Bankkonto. Er erhielt per Mail die Mitteilung,