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Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz – Bundesgerichtshof verneint in Bezug auf „Kelly-Bag“- Nachahmungen geltend gemachte Ansprüche zugunsten HERMÈS

Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Ansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz klar gestellt (Urteil des BGH vom 11.1.2007, Az. I ZR 198/04; Parallelverfahren unter den Az. I ZR 199/04 und I ZR 200/04): Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts können dann bestehen, wenn

Bundesgerichtshof: Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 11.07.2007, Az. I ZR 96/04) entschieden, dass ein Versicherungsvermittler nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er einen Außendienstmitarbeiter in Kenntnis dessen einstellt, dass dieser in Beziehung zu seinem bisherigen Arbeitgeber gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt.

Europäisches Parlament billigt Verordnungsvorschlag zur Transparenz bei Flugpreisangaben

Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat am Mittwoch in erster Lesung den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Hinblick auf Regelungen zu transparenten Flugpreisen (KOM (2006)0396), gebilligt. Der Vorschlag der EU-Kommission hatte u. a. vorgesehen, dass Flugpreise einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte angegeben werden müssen.

Bundesgerichtshof: eBay haftet eingeschränkt für Angebote jugendgefährdender Medien

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) gestern mitteilte, kommt eine Haftung des Internet-Auktionshauses eBay wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflicht auch dann in Betracht, wenn es selbst nicht Anbieter jugendgefährdender Medien ist. Im aktuell entschiedenen Fall muss eBay ab Kenntnis von einem konkreten jugendgefährdenden Angebot nicht nur dieses konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern

Wettbewerbszentrale erklärt Verzicht für Alt-Unterlassungserklärungen im Hinblick auf Werbung mit der Abkürzung „UVP“

In einer erst kürzlich veröffentlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Abkürzung „UVP“ für eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht irreführend ist (Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03). Weiterhin hält der BGH eine Preisempfehlung nicht deshalb für irreführend, weil sie nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist wie z.B. die Hinweise in der Werbung „empfohlener Verkaufspreis“ oder „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“.

Weiterer Anbieter von Kostenfallen im Internet auf Antrag der Wettbewerbszentrale verurteilt – Anbieter von „www.lebensprognose.com“ und „www.88sms.ch“ muss Preis deutlich angeben

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 – nicht rechtskräftig) die Internet Service AG, die in der Schweiz ansässig ist, auf Antrag der Wettbewerbszentrale dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.

Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit einem nicht existenten Geschäftssitz

Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes in einem Telefonbuch mit einer Adresse eines Mitarbeiters, an welcher das Unternehmen aber selbst keinen Betriebssitz unterhält, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.03.2007 – Az. 4 U 11/07 – auf die Berufung der Wettbewerbszentrale entschieden. Den Kunden eines Schlüsselnotdienstes, in der Regel in Not geratenen Auftraggebern, komme es bei der Auswahl des Unternehmens maßgeblich auf die Ortsnähe an.

Keine unzulässige redaktionelle Werbung bei werblichem Link in Internetmagazin – KG Berlin stellt Anforderungen an Ausgestaltung eines Hyperlinks klar

Wird bei einer Onlinezeitung im Rahmen redaktioneller Berichterstattung ein werblicher Hyperlink verwendet, bei dessen Betätigung der Nutzer den redaktionellen Teil verlässt, ist darin kein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem und werblichem Teil zu sehen, wenn der werbliche Charakter des Hyperlinks von den redaktionellen Beiträgen unterscheidbar ist. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 8.6.2007 (Az. 5 W 127/07) in einem von der Wettbewerbszentrale initiierten Verfahren entschieden.

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