Bundesgerichtshof zum „Schwarzhandel“ mit Bundesligakarten
In der vergangenen Woche hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Frage entschieden, ob der Hamburger Sportverein (HSV) das Angebot von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV durch von ihm nicht autorisierte Händler verhindern kann (Az. I ZR 74/06). Die Beklagten im konkreten Fall boten im Internet gewerblich Eintrittskarten für Fussballspiele an – auch für Heimspiele des HSV.
