
Schutz des freien und fairen Wettbewerbs
Vertriebsvereinbarungen, Kooperationen, Marktmacht
Schwerpunktbereich
Nicht nur im Lauterkeitsrecht darf die Wettbewerbszentrale gerichtlich gegen Rechtsverstöße vorgehen. Auch nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind wir befugt, Ansprüche geltend zu machen.
Im Unterschied zu den stärker einzelfallbezogenen Regeln im UWG schützt das Kartellrecht die Marktstruktur als solche.
Kartellverbot
Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsverzerrende Vereinbarungen, insbesondere in speziellen Vertriebskonstellationen. Im Vertriebskartellrecht können beispielsweise unzulässige Preisbindungen oder Einschränkungen wie Selektiv- und Exklusivvertrieb verfolgt werden. Auch uneingeschränkte Wettbewerbsverbote können problematisch sein.
In der Kooperation zwischen Wettbewerbern liegen ebenfalls kartellrechtliche Risiken. Etwa beim Austausch von Informationen und in Einkaufsgemeinschaften müssen Regeln des GWB beachtet werden. Auch Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen dürfen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Missbrauch von Marktmacht
Besondere kartellrechtliche Anforderungen gelten für marktbeherrschende Unternehmen. Missbräuchliches Verhalten kann beispielsweise vorliegen, wenn Unternehmen unangemessene Geschäftsbedingungen durchsetzen, Geschäftspartner ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln oder den Zugang zu wesentlichen Leistungen verweigern.
Unser Angebot
Wir bieten auch im Kartellrecht ein umfangreiches Leistungsspektrum für unsere Mitglieder: Wir unterstützen Ihre Rechtsabteilung bei der Compliance, informieren über aktuelle Entwicklungen und setzen kartellrechtliche Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich durch.
Zusätzlich zu unseren regelmäßigen Online-Seminaren bieten wir auf spezielle Unternehmen und Branchen zugeschnittene Inhouse-Veranstaltungen zu kartellrechtlichen Themen an.
Ihre Ansprechpartnerin
Jennifer Müller, LLM.
Referentin für Wettbewerbsrecht
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg
Telefon: +49 6172 121532
Sprechen Sie uns an
Wir informieren Sie als Mitglied gern.
Sie möchten Werbemaßnahmen der Konkurrenz kartellrechtlich überprüfen lassen? Beschwerden können Sie der Wettbewerbszentrale unabhängig von einer Mitgliedschaft mitteilen. Nutzen Sie dazu bitte unser Beschwerdeformular. Ihre Beschwerden behandeln wir vertraulich.
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