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Europäischer Gerichtshof: Nur „Parmigiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ verkauft werden – Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern mitgeteilt, dass als „Parmesan“ nur Hartkäse in Verkehr gebracht werden darf, der den Spezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ entspricht. Nach Auffassung des Gerichts stellt der Begriff „Parmesan“ eine Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ dar.

OLG Köln untersagt Möbelhaus-Werbung „XXL-Wochenende – 26 % Rabatt auf alles“ – Unzulässige Mondpreiswerbung

Wie das Oberlandesgericht Köln am Freitag mitteilte, hat der 6. Zivilsenat dem Betreiber eines Möbelhauses untersagt, in Zeitungsanzeigen mit einem „XXL-Wochenende – mindestens 26 %+ Rabatt auf alles“ zu werben (Urteil vom 15.02.2008, Az. 6 U 140/07 – nicht rechtskräftig) und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Fahrlehrerfortbildung – Unterrichtseinheit der Wettbewerbszentrale zur Fahrschulwerbung

Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04. bis 06.02. bzw. 07. bis 09.02.2008 an. Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten.

Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung

Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Lebensmittelkennzeichnungspflichten angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht eine neue Kennzeichnungspflicht für alle abgepackten Lebensmittel vor. So soll auf der Packungsvorderseite auf den Gehalt an Energie und und Kohlehydraten unter spezieller Nennung von Zucker, Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren hingewiesen werden.

Landgericht Frankfurt am Main: Irreführende Werbung mit günstigem Buchpreis

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt am Main einer Buchhandelskette untersagt, für preisgebundene Bücher blickfangmäßig mit dem Hinweis „ThaliaPreis“ zu werben (Urteil vom 21.12.2007, Az. 3 – 10 O 132/07 – nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hat in jüngster Zeit einige Anfragen zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Reduzierungshinweisen bei der Buchpreiswerbung erhalten und macht darauf aufmerksam, dass

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