BGH: Internetplattform, auf der Preise für Zahnarztleistungen unterboten werden können, ist zulässig
Eine Internetplattform, auf der Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes einstellen und andere Zahnärzte innerhalb einer bestimmten Zeit eine alternative eigene Kostenschätzung abgeben können, ist zulässig und nicht berufsrechtswidrig.
