Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über Anbieter von Sicherheitstechnik, die irreführend für ihre Produkte werben. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller und Anbieter von Alarmanlagen für sein „innovatives Alarmsystem“ mit dem Hinweis „Alarmsirene 130 dB, ISO 9001, entwickelt und hergestellt in Großbritannien“ geworben. Diese Werbeaussage war in mehrfacher Hinsicht irreführend.
Die angegebene Dezibelanzahl war zu hoch angegeben. Der tatsächliche Wert war 110 dB (A). Dies ist ein erheblicher Unterschied, da ein Anstieg des Schalldruckpegels um 10 dB (A) einer Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke entspricht. Die Alarmanlage wurde in China hergestellt, nicht in Großbritannien. Der Hinweis auf „ISO 9001“ suggeriert im Zusammenhang mit der Alarmanlage, dass das Produkt nach der genannten Norm auf Qualität und Sicherheit überprüft worden ist. Tatsächlich wird nach DIN EN ISO 9001 lediglich ein Managementsystem zertifiziert, das die internen Betriebsabläufe zum Gegenstand hat. Die Eigenschaften des Produktes werden gerade nicht geprüft.
Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung beanstandet, worauf der Alarmanlagenanbieter die Unterlassungserklärung abgegeben hatte, so dass das Verfahren außergerichtlich erledigt wurde.
(S 1 1017/10) fp
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH verhandelt über Klage der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung von Amazon
-
EuGH: Mitbewerber sind klagebefugt nach DS-GVO
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
-
OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein
-
Wettbewerbszentrale moniert Blickfangwerbung auf Tierfutterverpackungen als irreführend