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OLG Frankfurt setzt Arzthelferin Grenzen: Ausübung der „Atlasprofilaxe“ erfordert Heilpraktikererlaubnis

Die Beklagte ist Arzthelferin und medizinisch-kaufmännische Assistentin. Sie wies in ihrem ursprünglichen Internetauftritt auf ein „Diplom“ der Atlas Akademie Switzerland hin, das sie berechtige, die Atlasprofilaxe-Methode zu praktizieren. Der Atlas ist der erste Halswirbel, der nach Aussagen der Beklagten bei den meisten Menschen komplett ausgerenkt sei und so zu Durchblutungsstörungen, krassen Fehlstellungen der Wirbelsäule etc. führen könne. Mit Hilfe ihrer Methode – einer gezielten Massage der kurzen Nackenmuskulatur mit einem Massagestab – beabsichtigte die Beklagte, die bestehenden Verspannungen zu lösen

LG Stuttgart untersagt wettbewerbswidriges Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ und des Titels „Professor“

Das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ u. ä. sowie die Verwendung von Wortbildungen wie z. B. „Architekturbüro“ sind nur dann zulässig, wenn der Verwender dieser Bezeichnungen in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Trotz eindeutiger Rechtslage gehen bei der Wettbewerbszentrale nach wie vor Beschwerden gegen die unzulässige Verwendung dieser Berufsbezeichnungen ein.

Kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen genießen keinen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

Ein Fußballverband muss es hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen im Internet veröffentlich werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil entschieden (Urteil vom 28.10.2010 – I ZR 60/09 – Hartplatzhelden).

Unter der Internet-Adresse www.hartplatzhelden.de, einem durch Werbeeinnahmen finanzierten Internetportal, stellen Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer ein, die von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.

Irreführende Werbung für nicht in Deutschland gefertigte Sanitärartikel

Das hohe Ansehen von in Deutschland hergestellten Produkten schlägt sich auch in der Produktwerbung nieder. Oftmals findet sich hier ein Hinweis auf die Herstellung in Deutschland. Die Grenzen des rechtlich Zulässigen werden allerdings überschritten, wenn so für ein Produkt geworben wird, obwohl es tatsächlich im Ausland hergestellt wird. Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Werbung von Importeuren/Händlern von Waren aus Drittländern, die mit Hinweisen auf eine Fertigung der Waren in Deutschland werben.

Änderung der Diätverordnung – Diabetiker-Lebensmittel werden abgeschafft

Am 9. Oktober 2010 ist die 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Nach diesem benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.

Bundesgerichtshof zur Berufsbezeichnung „Freier Architekt“

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 25.03.2010, Az. I ZR 68/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung „Freier Architekt“ wettbewerbswidrig ist, wenn Sitz des Verwenders in Deutschland ist und ein Eintrag in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer in Deutschland nicht vorliegt. Zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ genügt es nicht, wenn der Verwender in der Architektenliste in einem anderen EU-Land eingetragen ist.

Versicherungsvermittlerforum Magdeburg

Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg veranstaltet am 25. Oktober 2010 ihr erstes ganztägiges Versicherungsvermittlerforum in Magdeburg und hat Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale eingeladen, einen Vortrag zu den wichtigsten Werberegeln für die Vermittlerbranche zu halten.

Wettbewerbszentrale geht gegen Lockvogelangebote bei Netto vor

Immer wieder gehen bei der Wettbewerbszentrale Beschwerden über Lockvogelangebote ein. Im Kern geht es regelmäßig darum, dass eine Ware günstig beworben wird, vor Ort jedoch kein ausreichender Vorrat vorhanden ist. So hatte der Discounter Netto unter der Rubrik „Sommerträume“ verschiedene Sorten eines Strudels zum herabgesetzten Preis beworben. Bei Ladenöffnung am 1. Gültigkeitstag der Werbung war das angekündigte Produkt in der Filiale in Hankensbüttel jedoch nicht vorhanden.

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