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Neue Informationspflichten für Dienstleister

Zum 17. Mai 2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Mit der DL-InfoV wird die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Hiernach sind Dienstleiser verpflichtet, ihrem Vertragspartner vor einem schriftlichen Vertragsschluss bzw. für den Fall eines mündlichen Vertragsschlusses vor Erbringung der Dienstleistung mit bestimmen Informationen zu bedienen.

Kommunionkindern darf man keine Angst machen

Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben.

Lügen haben kurze Beine

Dieses Sprichwort trifft auch auf einen Fall zu, bei dem eine Versicherungsvermittlerin einer privaten Krankenversicherung in einem Anwaltsbüro anrief. Sie verlangte zu einer Anwältin durchgestellt zu werden mit der Behauptung, sie wolle mit Ihre über eine berufliche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalt- und Notarverein sprechen.

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in ihrer unmittelbaren Nähe dulden

Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen Filialen oder Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Damit scheitert die Deutsche Post AG mit ihrer Klage gegen den Briefzustelldienst „Brief24“, der rot lackierte Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post AG aufgestellt hatte.

Landgericht Düsseldorf: Preisvorgaben auf Verpackungen sind kartellrechtswidrig

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen vertreibt türkische Spezialitäten in Deutschland, unter anderem eine Knoblauchwurst. Auf deren Verpackung befindet sich ein ovaler,
2 mal 4 cm großer Aufdruck „Aksiyon 4,99 €“. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als kartellrechtswidrige Preisbindung nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beanstandet.

Kreditbank will in Zukunft auf pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften verzichten

Die für die Abrechnung der IKEA-Family Bezahlkarte zuständige Kreditbank berechnete Kunden, deren Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zusätzlich zu den Rücklastschriftkosten der Empfängerbank (Fremdkosten). Begründet wurde dies mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dem Preisverzeichnis, in dem eine solche Pauschalgebühr vorgesehen sei und mit System- und Personalkosten im Hause der Bank.

Underberg kann weiter mit Wohlbefinden und Bekömmlichkeit werben

Die Underberg KG darf ihre Kräuterspirituose zunächst weiter mit den Aussagen „besonders nach dem Essen – für den Magen – er tut einfach gut“ (1), „Underberg weltweit im Dienste des Wohlbefindens“ (2), „Wohlbefinden für den Magen“ (3), „Garantie für höchste Bekömmlichkeit“ (4), „appetitanregend/seine appetitanregenden Eigenschaften“ (5) sowie „verdauungsfördernd/ seine verdauungsfördernden Eigenschaften“ (6) bewerben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.03.2010, Az. I – 20 U 183/09 im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

Zehntes car.tv Forum in München

Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der APE Ptacek Engineering GmbH, die unter dem Motto „Blick für das Wesentliche“ stand, hat Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Leiter Süd der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Thema „Grenzenlose Werbung? – Regelungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht“ gehalten.

Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

Dies hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden. In seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

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