Home News Seite 190

News

Händler darf auf seiner Website seine Preise erst ändern, wenn sie in der Preissuchmaschine aktualisiert sind

In einem aktuellem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Den Händlern ist es nach Auffassung des BGH zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird

Versorgungswerk für Arbeitnehmer darf nicht darüber täuschen, dass es einer Aufsicht unterliegt

Wirbt ein Versorgungswerk damit, dass das „Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und Finanzdienstleistungen“ das Versorgungsmodell auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft habe, obwohl es tatsächlich nicht einmal der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegt, so ist dies irreführend. Ein entsprechendes Urteil hat die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht München (Urteil vom 24.02.2010, AZ 1 HK O 22227/09) erstritten.

„Surimi“ darf nicht als Meeresfrucht verkauft werden

Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels muss es den Verbrauchern ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren anderen Erzeugnissen zu unterscheiden. Ein Anteil von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung muss daher in der Bezeichnung selbst deklariert sein, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“.

Eingeschränkte Aussagekraft von Finanztests – Fondsanbieter gibt Unterlassungserklärung ab

Ein großer Anbieter von Publikumsfonds warb in Zeitungsanzeigen und im Internet mit einem Hinweis, er würde die höchste und beste Riesterrente Deutschlands anbieten. Diese Aussage stütze das Unternehmen auf zwei Untersuchungen von Fachzeitschriften aus den Jahren 2007 und 2009. Dabei unterstrich der Fondsanbieter auch im Text der Werbung nochmals die Behauptung, er habe die höchste und Beste Riesterrente Deutschlands und machte sich diese Aussage zu eigen.

Zur Werbung mit Auszeichnungen – Selbstauskunft des ausgezeichneten Betriebes ist nicht ausreichend

Nicht ohne Grund wird die Werbung mit Auszeichnungen von der Rechtsprechung streng im Hinblick auf die Beachtung geltender lauterkeitsrechtlicher Standards geprüft und bewertet. Kaum ein Werbeargument wird nämlich von den angesprochenen Verkehrskreisen vergleichbar ernst genommen und zur Grundlage von Konsumentscheidungen gemacht.

Die Wettbewerbszentrale hatte sich aufgrund diverser Beschwerden mit einer Aktion des Brancheninformationsdienstes markt intern zu beschäftigen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de