Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die Barzahlung der Flugscheine per AGB ausschließen kann. Dies hat der BGH bejaht. Allerdings darf Ryanair keine Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte bzw. per Zahlungskarte erheben.